Ausschreibung 1055315: b19004 Informatikdienstleistung KBOB; Prestations informatiques KBOB

Publiziert am: 14. Januar 2019

Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB

Der vorliegende Ausschreibung regelt die Erbringung von Informatikdienstleistungen zur Unterstützung der KBOB in den folgenden Bereichen:
- Technische Umsetzung und Support für die Dokumente entlang des Beschaffungsablaufs, Berechnungstool und andere Hilfsmittel der KBOB;
- Betreiben einer Website für die KBOB.
- Gemäss Ziffer 1 des vorgesehenen Dienstleistungsvertrags.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72212300: Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Januar 2019 Publikationsdatum
14. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen herunteladen.

28. Januar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. Februar 2019 Abgabetermin 00:00

mit dem Vermerk (b19004) „Vertraulich, Bitte nicht öffnen – Informatikdienstleistungen KBOB“ auf dem Couvert eingereicht werden
a)
Bei Abgabe an der Loge des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der KBOB zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. 058 465 50 09) an die Auftraggeberin zu senden.

- Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

28. Februar 2019 Offertöffnung

mit dem Vermerk (b19004) „Vertraulich, Bitte nicht öffnen – Informatikdienstleistungen KBOB“ auf dem Couvert eingereicht werden
a)
Bei Abgabe an der Loge des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der KBOB zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. 058 465 50 09) an die Auftraggeberin zu senden.

- Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% - ZK1.1 Qualifikation des Mandatsleiters
10% - ZK1.2 Qualifikation des Stv. Mandatsleiters
10% - ZK2.1 Erfahrung des Anbieters mit Kundensupport
5% - ZK2.2 Erfahrung des Anbieters im Betreiben einer Website
15% - ZK2.3 Erfahrung des Anbieters mit Kundensupport (Personalisierung von Dokumente)
20% ZK3 Preis
20% ZK4 Auftragsanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1 Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit
- EK1.1 Erfahrung mit Programmierung von Dokumenten im Word, Excel und PDF für schweizerische öffentliche Hand:
Der Anbieter belegt je einen Referenzauftrag für schweizerische öffentliche Hand mit dem Programmieren von:
- Word mit Makros auf den Betriebssystemen Windows und Mac OS
- Excel mit Makros auf den Betriebssystemen Windows und Mac OS
- PDF-Berechnungsformular mit Adobe Acrobat auf den Betriebssystemen Windows und Mac OS
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 83_d) zu verwenden.

EK1.2 Verfügbarkeit des zur Ausführung notwendigen Personals:
Der Anbieter verfügt über das zur Ausführung des Auftrags notwendige Personal.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 83_d) zu erbringen.

EK1.3 Erfahrung im Betreiben einer Website (vergleichbar mit www.kbob-faq.ch) als Kundensupport:
Der Anbieter belegt einen Referenzauftrag vom Betreiben einer Website (vergleichbar mit www.kbob-faq.ch) als Kundensupport.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 83_d) zu verwenden.

EK2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vor dem Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Mt.)
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Mt.)

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe 2018.

Nachverhandlungen:

Vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der
Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten.
Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 83) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

- Zugelassene Anbieter (Vorbefassung): Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen. Auch Anbieter, welche in der Vergangenheit für die KBOB Leistungen erbracht haben sind zugelassen.

- Ergänzung zu Pkt. 3.10 Sprachen für Angebote: Nachweise können auch in Französisch oder Italienisch eingereicht werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: 058 465 50 63
E-Mail-Adresse:  
fabrice.favre@bbl.admin.ch