Ausschreibung 1053819: Mobile Android Geräte für die Logistik
Publiziert am: 21. Mai 2019
Post CH AG
Im Rahmen des Projektes «Mobile Android Geräte für die Logistik» sollen drei geeignete Rahmenvertragspartner pro Los evaluiert werden, welche Geräte für die Post CH AG, gemäss detailliertem Anforderungskatalog zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen liefern können.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
21. Mai 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
8. Juli 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. Juni 2019 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 05.06.2019 zu stellen. |
8. Juli 2019 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
8. Juli 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
einmal um maximal zwölf Monate
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
55% | Erfüllung der Anforderungen |
40% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
5% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
einmal um maximal zwölf Monate
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
55% | Erfüllung der Anforderungen |
40% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
5% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 SPOC
2.3 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.4 Sozialversicherungsbeiträge
2.5 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.6 Qualitätsmanagement
2.7 D&B Rating
2.8 Lieferkapazität
2.9 Lieferfristen
2.10 Verfügbarkeit der Geräte
2.11 AGB für Hardware
2.12 Geheimhaltungsvereinbarung
2.13 Referenzennachweis
2.14 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.15 SAP-Ariba
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Verhandlungen sind nicht vorgesehen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Während der Dauer der vorliegenden Ausschreibung bzw. vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis zum Zuschlagsentscheid ist erfahrungsgemäss ein signifikanter Preiszerfall auf den nachgefragten Produkten möglich. Zudem können Änderungen bei der initialen Bestellmenge pro Los nicht ausgeschlossen werden. Daher muss sich die Post ausdrücklich vorbehalten, sämtlichen dannzumal noch qualifizierten Anbietern in der Schlussphase der Ausschreibung eine finale Möglichkeit zu geben, ihr Preisblatt den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Der Zuschlag wird an drei Anbieter je Los erteilt, welche die Zuschlagskriterien am besten erfüllen. Ein Anbieter kann maximal für ein Modell je Los einen Zuschlag erhalten. Der Auftraggeber vereinbart mit den drei Zuschlagsempfängern pro Los einen Rahmenvertrag über mindestens 4 Jahre, wobei mit dem bestplatzierten Anbieter pro Los der erste Einzelvertrag (Bestellung) über ca. 12’000 Geräte bei Los 1 und ca. 3’000 Geräte bei Los 2, vereinbart wird. Bei sämtlichen weiteren Bestellungen ist ein Mini-Tender-Verfahren unter den Zuschlagsempfängern vorgesehen (vgl. Ziff. 3 und 4 des Pflichtenhefts).
Mit der Abgabe des Angebotes sind pro offeriertem Modell 12 Exemplare inkl. Zubehör (Ladeequipment) als kostenlose Testgeräte abzugeben.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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