Ausschreibung 1053599: ICT-Projektleiter Steuerverwaltung
Publiziert am: 1. Februar 2019
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Die Steuerverwaltung führt eigene Projekte für ihre Fachapplikationen und für ihre Organisation durch. Zur Führung dieser Projekte bestehen nicht genügend interne Ressourcen, weshalb diese extern beschafft werden. Daher sucht die Steuerverwaltung Rahmenvertragspartner, die ICT-Projektleiter mit Kenntnissen im Bereich Informatik, Business Analyse und HERMES anbieten können. Die Anforderungen an das Profil werden in den Ausschreibungsunterlagen eingehend beschrieben. Ziele der Beschaffung: Die Steuerverwaltung schliesst mit max. fünf Anbieterinnen jeweils einen Rahmenvertrag ab. Die Steuerverwaltung geht zum Zeitpunkt der Ausschreibung davon aus, dass sie die ICT-Projektleiter sowohl im Auftrags- wie auch im Personalverleihverhältnis abrufen wird.
- Abschluss eines Rahmenvertrags mit fünf geeigneten Anbieterinnen von ICT-Projektleitern
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von ICT-Projektleitern für Projekte über einen längeren Zeitraum
- Ankurbelung von Innovation
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern und Umgebung |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
1. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. März 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Februar 2019 | Frist für Fragen | Die Fragen werden voraussichtlich bis zum 5. März 2019 beantwortet. Direkte Kontakte zwischen den Anbieterinnen und den zuständigen Personen bei der Vergabestelle sind nicht vorgesehen. Fragen im Zusammenhang mit den Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieterinnen ersichtlich, beantwortet. |
19. März 2019 | Abgabetermin 00:00 | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 19.03.2019, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 19.03.2019 bis 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 08:30 bis 12:00 Uhr Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Das Angebot muss mit dem Vermerk VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN! gekennzeichnet sein. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterinnen sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig sein. Offerten, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
25. März 2019 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenreport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens 19.03.2019, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben oder muss spätestens am 19.03.2019 bis 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenreport kann von 08:30 bis 12:00 Uhr Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Das Angebot muss mit dem Vermerk VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN! gekennzeichnet sein. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterinnen sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig sein. Offerten, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Preis |
10% | Bewertung Referenzen |
5% | Verfügbare Ressourcen |
10% | Fluktuation PL-Ressourcen |
5% | Onboarding-Konzept |
10% | Kenntnisse schweizerisches Steuersystem |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015, (www.sik.ch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015, (www.be.ch/agb)
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften, beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise oder Unterschriften, oder andere zwingende Inhalte fehlen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Brünnenstrasse 66
3018 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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