Zuschlag 1052701: Beschaffung Smart Meter Industrie-Wandlerzähler
Publiziert am: 14. Dezember 2018
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Einkauf
Gemäss §10 lit. c und f SVO Kt. Zürich:
- lit. c: auf Grund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrages oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative
- lit. f: Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist
.
Im Rahmen des Smart Meter Rollout hat Landis+Gyr ein AIM-System bei der EKZ (Enpuls) implementiert. Das System ist proprietär und Landis+Gyr verfügt über Schutzrechte. Die Kommunikation beruht auf wenigen IDIS Befehlen, der Rest ist eine proprietäre Kommunikation.
Der Zähler kann einzig von Landis+Gyr geliefert werden, da die Spezifikation und Systemkompatibilität geistiges Eigentum von Landis+Gyr ist.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.12.2018
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.
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Ueberlandstrasse 2
8953 Dietikon
Telefon: +41 58 359 51 70
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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