Ausschreibung 1052129: (18125) 420 Personalverleih im Bereich Testing und PMO

Publiziert am: 12. Dezember 2018

Staatssekretariat für Migration, Sektion Informatik (SIT) und Sektion Projekte und Prozesse (SPP)

Im Bereich Testing und Projektmanagement Office werden für die Mithilfe in verschiedenen Projekten und Weiterentwicklungen des Staatssekretariats für Migration sowie für weitere Einheiten der Bundesverwaltung Personalverleiher gesucht, welche die Mitarbeitende mit den geforderten Profilen (Tester der Kompetenzstufe Junior; Projektmanagement Office der Kompetenzstufen Junior, Professional und Senior) zur Verfügungstellen können. Pro Los erfolgen zwei (Los 1) resp. drei (Los 2, 3 und 4) Zuschläge.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Grossraum Bern. Abweichende Einsatzorte können im Einzelvertrag vereinbart werden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    2 Zuschläge, Tester der Kompetenzsstufe Junior, gleichzeitig bis zu 7 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).

  • Lot 2:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Junior, gleichzeitig bis zu 2 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).

  • Lot 3:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Professional, gleichzeitig bis zu 2 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).

  • Lot 4:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Senior, gleichzeitig bis zu 3 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Dezember 2018 Publikationsdatum
12. Dezember 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Januar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. Januar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

31. Januar 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Mai 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: 2 Zuschläge, Tester der Kompetenzsstufe Junior, gleichzeitig bis zu 7 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2019 bis 31.12.2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK 1 Preis
30% ZK 2 Referenzen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 7 und 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Junior, gleichzeitig bis zu 2 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2019 bis 31.12.2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK 1 Preis
30% ZK 2 Referenzen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 7 und 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Professional, gleichzeitig bis zu 2 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2019 bis 31.12.2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK 1 Preis
30% ZK 2 Referenzen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 7 und 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzsstufe Senior, gleichzeitig bis zu 3 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2019 bis 31.12.2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK 1 Preis
30% ZK 2 Referenzen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 7 und 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist ein Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung einzureichen. Anbieter aus dem Ausland haben auf Aufforderung vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere zur Belegung der wirtschaftlichen/ finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Nachweise einzuverlangen.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).

EK02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK03
Arbeitsverhältnis
Bestätigung, dass alle während eines Abrufverfahrens angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach dem Abrufentscheid vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist.

EK04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK05
Datenerhebung im Ausland
Bereitschaft, dass im Zusammenhang mit der Personensicherheitsüberprüfung und auf erstes Verlangen des Auftraggebers für angebotene Personen ausländischer Herkunft Daten im Ausland erhoben werden können. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06
Arbeitszeiten
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06.00 – 20.00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause (vgl. auch Ziff. 6.1 des Pflichtenhefts).

EK07
Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit
Bereitschaft, sporadisch – falls der Projektverlauf dies erfordert – die Anordnung des Auftraggebers, kurzfristig Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst zu leisten.

EK08
Zeiterfassung
Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren.

EK09
Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Ziff. 6.4 des Pflichtenheftes.

EK10
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Ablauf der maximalen Einsatzdauer von 2 Jahren (gemäss Weisungen des Bundesrates zum Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung vom 19. August 2015), Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Hinweis: Alle Personen müssen MitarbeiterInnen des Anbieters sein (vgl. auch Ziff. 11.3.4 und 11.3.5 des Pflichtenhefts).

EK11
Profile Mitarbeitende
Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind.

EK12
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters (Hinweis: Beide Personen zwingend MitarbeiterInnen des Anbieters; vgl. auch Ziff. 11.3.4 und 11.3.5 des Pflichtenhefts).

EK13
Bewilligung zum Personalverleih
Der Anbieter verfügt über eine von einer zuständigen kantonalen Behörde oder vom SECO erteilten Bewilligung zum Personalverleih (AVB).
Nachweis
Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih bei.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen.

EK14
Einhaltung AVG / AVV
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.

EK15
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 4).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK16
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.

EK17
Akzeptanz Vertragsentwurf: Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 9.1-9.4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK18
Fähigkeit Personal für die geforderten Rollen und Kompetenzstufen zu finden
Der Anbieter weist diese Fähigkeit für jedes angebotene Los separat nach, indem er dem Angebot die pro Los die in der Spalte Nachweis geforderte Anzahl Lebensläufe von Mitarbeitenden, welche die TS des jeweiligen Loses erfüllen, beilegt.
Los 1: vier Lebensläufe von vier Mitarbeitenden, die die TS von Los 1 erfüllen
Lose 2 bis 4: je ein Lebenslauf von einem Mitarbeitenden, der die TS des entsprechenden Loses erfüllt.
Jeder Mitarbeitende darf dabei nur für ein einziges Los beigelegt werden.
Der Anbieter hat auf jedem Lebenslauf anzugeben, für welches Los dieser als Nachweis der Fähigkeit gelten soll.
Dieser Nachweis kann nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr nachgereicht werden. Fehlende Lebensläufe führen zum Ausschluss des Anbieters für das betroffene Los.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.

Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife der Ausschreibung sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).
Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Der Personalverleih untersteht nicht dem Anwendungsbereich des BöB (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-1687/2010 vom 21. Juni 2011), sondern dem 3. Kapitel der VöB, d.h. ohne Rechtsmittelschutz. Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung daher nicht beigestellt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Staatssekretariat für Migration, Sektion Informatik (SIT) und Sektion Projekte und Prozesse (SPP)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1052129 (18125) 420 Personalverleih im Bereich Testing und PMO