Ausschreibung 1048661: (18111) 601 Tresorerie-Managementsystem 2020

Publiziert am: 23. November 2018

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Bundestresorerie BT

Die Bundestresorerie der Eidgenössischen Finanzverwaltung sucht für ein neues Tresorerie-Managementsystem (TMS) eine kompetente, zuverlässige und leistungsstarke Lieferantin, welche eine (Standard-)Anwendung für die Abwicklung des gesetzlichen Auftrages gemäss den verlangten Anforderungen bereitstellt, konfiguriert bzw. realisiert und über den gesamten Leistungszeitraum weiterentwickelt. Zudem soll die Anbieterin Leistungen für den Betrieb, den Support und die Pflege sowie die erweiterte Pflege erbringen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. November 2018 Publikationsdatum
23. November 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. Dezember 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1. Februar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

8. Februar 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. Juli 2019 Geplanter Projektstart
31. August 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZKQ: Erfüllung der Qualitätsanforderung
3000 Punkte ZKP: Preise und Kosten
1000 Punkte ZKL: Lösungspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang, Anforderungen, Migration (Übernahme Daten aus einem Drittsystem) und Komplexität (Einführen inkl. Konfiguration / Parametrisierung / Teilprogrammierung eines TMS inkl. Pflege in einer grossen Organisation (wie Banken, Versicherungen) oder einer öffentlich-rechtlichen Institution (wie öffentliche Verwaltung)) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche folgende Punkte erfüllen:
- Abschluss der Projekte liegt zum Zeitpunkt der Eingabefrist für die Angebote nicht länger als 4 Jahre zurück;
- Mindestens eins (1) der Projekte muss bei einem auf dem CHF Kapitalmarkt aktiven Schuldner (Anleihen Emittent) durchgeführt worden sein.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK04 Ansprechpartner
Die Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei einer Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Oktober 2010

EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [B1] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11 Ort der Leistungserbringung
Der Anbieter ist bereit, für fachliche Belange Bern und für technische Belange Oberzollikofen und Bern (ab ca 2021 Frauenfeld) als Ort der Leistungserbringung zu akzeptieren und Arbeiten soweit notwendig an vom Bedarfsträger bereitgestellten Arbeitsplätzen zu erbringen.

EK12 Projektleiter
Der Anbieter bestätigt, dass die zum Einsatz gelangende Projektleitung mindestens über die Senioritätsstufe "Senior" (siehe Beschreibung unten) verfügt.
Kompetenzstufe Senior:
- vertiefte Kenntnisse im Fachgebiet
- fünf oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- führt selbstständig Aufträge aus und kann erfahrene Personen fachlich anleiten
- Fähigkeit zu fachlicher Projektleitung
- Fähigkeit zu konzeptioneller Tätigkeit, Beratung und Lösung von anspruchsvollen Problemen im Fachgebiet
- kann innerhalb einer grösseren Firma als Kader eingestuft werden, ohne jedoch direkte Führungsverantwortung zu haben

EK13 Support
Der Anbieter bestätigt, dass folgenden Bedingungen für den Support des TMS (gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.6 - GL02: Lizenz, Support und Pflege) akzeptiert werden:
Servicezeiten
- Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 - 18.00 Uhr, exkl. eidgenössische Bankfeiertage
- Reaktions- und Interventionszeit: 2 Stunden (während den Bereitschaftszeiten)
- Mängelbehebungszeit: 24 Stunden
Erreichbarkeit
- Telefon, E-Mail/Webticket in Deutsch

EK14 Betrieb
Der Anbieter bestätigt, dass folgenden Bedingungen für den Betrieb des TMS (gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.7 - OP01: Betrieb TMS) akzeptiert werden:
Servicezeiten
- Bereitschaftszeit: Montag – Freitag, 08.00 – 18.00 Uhr, exklusiv eidgenössische Bankfeiertage
- Reaktions- und Interventionszeit: 2 Stunden
- Störungsbehebungszeit: 6 Stunden
Verfügbarkeit
- Verfügbarkeit pro Jahr: 99 % der Bereitschaftszeit

EK15 Funktionsumfang
Der Anbieter bestätigt, dass spätestens zum Zeitpunkt der Offerteinreichung das TMS die Anforderungen gemäss Katalog der technischen Spezifikationen (Anhang [A3]) und Katalog der Zuschlagskriterien (Anhang [A4]) entsprechend der Selbstdeklaration abgedeckt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010);
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010);
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010);
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Das Pflichtenheft, sämtliche Anhänge zum Pflichtenheft sowie die Beilage [B2] sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Die übrigen Beilagen zum Pflichtenheft, inklusive Vertragsentwurf, sind in deutscher Sprache vorhanden. Im Falle von Widersprüchen in den übersetzten Ausschreibungsunterlagen (wie im Pflichtenheft und dazugehörigen Anhängen) ist jeweils die deutsche Version massgebend.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Bundestresorerie BT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1048661 (18111) 601 Tresorerie-Managementsystem 2020