Ausschreibung 1046567: Mobile Einsatzführung "MEF"

Publiziert am: 12. November 2018

Kantonspolizei Bern

Mit MEF soll ein neues Hilfsmittel zur Unterstützung einer standortunabhängigen (mobilen), rollenbasierten Einsatzführung und Einsatzbewältigung (einzelne Einsätze, Verbände) geschaffen werden. Es wird eine Lösung angestrebt, die eine höchstmögliche Integration von Funktionalitäten bei möglichst wenigen Applikationswechseln und Medienbrüchen in Bezug auf bereits bestehende Applikationen ergibt.
Weitere Details können der Beilage A zur Simap-Publikation entnommen werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. November 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

26. November 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1. Februar 2019 Abgabetermin 16:00

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung MEF" sowie "Sendung nicht vor dem 6. Februar 2019 öffnen!" zu versenden bzw. abzugeben

6. Februar 2019 Offertöffnung

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung MEF" sowie "Sendung nicht vor dem 6. Februar 2019 öffnen!" zu versenden bzw. abzugeben

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Ar-beitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-nen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

Sonstige Angaben:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch (Originaltext)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaf-fungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).


Kontakt

Kantonspolizei Bern
Waisenhausplatz 32
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen@police.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1046567 Mobile Einsatzführung "MEF"