Zuschlag 1044397: Cloud Computing Leistungen

Publiziert am: 31. Oktober 2018

Post CH AG / Post Informatik

Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB:

Post CH AG nutzt im liberalisierten Bereich seit mehreren Jahren in kleinem Umfang IaaS/PaaS-Angebote von Amazon Web Services (AWS). Das gewonnene Know-How, die Ausbildungsanstrengungen und der Aufbau einer technischen «Cloud Foundation» sollen in Zukunft eine breitere und intensivere Nutzung von AWS ermöglichen. Damit können die getätigten Investitionen gesichert und ein kostenintensiver Wechsel auf eine andere Plattform vermieden werden. Zudem entwickeln sich die höherwertigen Services von AWS (u.A. BigData/Analytics, Machine Learning, IoT, AR/VR, etc.) sehr rasch und Post CH AG will diese neuen Möglichkeiten zeitnah in innovative, digitale Produkte implementieren. Für kundenindividuelle Entwicklungen besteht die Anforderung nach einer breiten Palette an dedizierten Instanzen (virtual machines). Gemäss «Gartner Magic Quadrant für IaaS» im Leaders-Quadranten kann nur AWS die Anforderung nach einer breiten Auswahl an virtual machines in der geforderten Art und Weise erfüllen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 72319000: Datenbereitstellung
  • 72317000: Datenspeicherung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Amazon Web Services Switzerland GmbH, Zürich
CHF 4,000,000 exkl. MwSt., La redevance annuelle s’établit à CHF 1'000'000. La durée du contrat est fixée à 48 mois avec deux périodes reconductibles de 12 mois au maximum chacune (Art. 15a, al. 2 OMP).

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.10.2018


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Post CH AG / Post Informatik
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch

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