Ausschreibung 1041687: Informatiklösung Individueller Betreuungsbedarf
Publiziert am: 12. Oktober 2018
Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation
Mit dem Projekt „Informatiklösung Individueller Betreuungsbedarf“ wird bezweckt, für den Kanton Solothurn eine Software oder Dienstleistung zur Schaffung der systembedingten Voraussetzung zur Einführung des Finanzierungssystems Individueller Betreuungsbedarf (kurz IBB) zu erwerben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonale Verwaltung, Solothurn |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
12. Oktober 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. Oktober 2018 | Frist für Fragen | Über das Forum Simap |
23. November 2018 | Abgabetermin 16:00 | Das Angebot ist vollständig ausgefüllt in verschlossenem Behältnis versehen mit der Aufschrift "Angebot: Ausschreibung Informatiklösung Individueller Betreuungsbedarf", beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten des Sekretariats 07:30-12:00 und 13:15–17:00 (Freitag bis 16:00) oder bei einer offiziellen staatlichen Poststelle aufzugeben (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/A-Post. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel). Das Angebot ist 2-fach in Papierform sowie 1-fach in elektronischer Form als Kopie des vollständigen Angebots (docx, xlsx- und pdf-Format) einzureichen. |
27. November 2018 | Offertöffnung | Das Angebot ist vollständig ausgefüllt in verschlossenem Behältnis versehen mit der Aufschrift "Angebot: Ausschreibung Informatiklösung Individueller Betreuungsbedarf", beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten des Sekretariats 07:30-12:00 und 13:15–17:00 (Freitag bis 16:00) oder bei einer offiziellen staatlichen Poststelle aufzugeben (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/A-Post. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel). Das Angebot ist 2-fach in Papierform sowie 1-fach in elektronischer Form als Kopie des vollständigen Angebots (docx, xlsx- und pdf-Format) einzureichen. |
1. März 2019 | Geplanter Projektstart | |
29. Februar 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1 Preis und Kosten: |
45% | ZK2 Qualitätsanforderungen: |
15% | ZK3 Projektabwicklung, Vorgehensmethodik und Referenzen: |
5% | ZK4 Anbieterpräsentation: |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Submissionsunterlagen
Es werden keine Verhandlungen über Preise oder Preisnachlässe geführt.
Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien, technischen Spezifikationen und Fachanforderungen erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor:
-das Projekt zu etappieren und einzelne Etappen nicht zu realisieren,
-das Mengengerüst nach oben oder unten anzupassen, ohne dass dies Auswirkungen auf Einheitspreise oder Rabatte hat,
-Teile des Projektes selbst zu verwirklichen,
-die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen,
-Anpassungen der Projekttermine infolge Budgetanpassungen vorzunehmen.
Vorbehalt der Ausgabenbewilligung:
Die Auftragsvergabe und -realisierung erfolgt vorbehältlich der Bewilligung durch das finanzkompetente Organ.
Simap und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn.
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Ritterquai 23
4509 Solothurn
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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