Ausschreibung 1040007: (18197) 601 SKB Banking Provider Life Cycle

Publiziert am: 27. September 2018

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Sparkasse Bundespersonal (SKB)

Als Betriebssparkasse bietet die Sparkasse Bundespersonal (SKB) berechtigten Personen standardisierte Dienstleistungen im Bereich „Sparen und Zahlen“ an. Dienstleistungen im Bereich „Anlegen und Finanzieren“ werden nicht angeboten. Die Haltung und Bearbeitung aller Daten darf nur in der Schweiz stattfinden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Selektion des zukünftigen (ab 1.5.2020) Dienstleisters für das Application Service Providing (ASP) einer geeigneten IT-Bankenlösung und die Abwicklung ausgewählter Geschäftsprozesse (BPO) für mind. 7 Jahre bis max. 12 Jahre. Es ist beabsichtigt, einen Anbieter mit der Erbringung sämtlicher in der Ausschreibung genannten Leistungen als Generalunternehmer zu beauftragen. Der Dienstleister unterstützt die Kernprozesse, welche durch Dienstleistungen im Back Office-Bereich ergänzt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 66000000: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • 48812000: Finanzdatensysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. September 2018 Publikationsdatum
27. September 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

19. Oktober 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

1. Fragerunde: 19. Oktober 2018
2. Fragerunde 09. November 2018

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. November 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

30. November 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
30. April 2032 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
16% ZKF: Funktionale und bankfachliche Anforderungen
12% ZKB: Back Office Prozesse
12% ZKT: Technische Anforderungen
8% ZKZ: Zusammenarbeit
8% ZKO: Offertpräsentation
12% ZKP: Projekt
32% ZKK: Kosten / Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten und Betriebsleistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, im Projekt und in der Betriebsphase Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projekt- und Betriebsergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)

EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter akzeptiert den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts. Die gelb gekennzeichneten Ziffern sind vorbehaltslos zu akzeptieren (siehe auch Punkt 8 im Pflichtenheft), die übrigen Ziffern dienen als Verhandlungsbasis.

EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK12 Kerngeschäft
Die Erbringung von Dienstleistungen als Fullservice-Provider für Finanzinstitute im Bereich IT-Outsourcing im ASP Modus und/oder die Abwicklung von Geschäftsprozessen im Bereich Zahlungsverkehr in der Schweiz ist Teil des Kerngeschäfts des Anbieters.

EK13 Angebot als Generalunternehmer
Der Anbieter bietet der SKB sämtliche geforderten Leistungen selber oder als Generalunternehmer mit Unterlieferanten an. In jedem Fall bleibt er als alleiniger Vertragspartner der SKB verantwortlich für die Leistungen.

EK14 Mandantenfähiges IT-System
Der Anbieter verfügt über eine mandantenfähige IT-Systemlandschaft, welche es der SKB ermöglicht, unabhängig vom Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters die für die Abwicklung des Geschäfts notwendigen Anforderungen, insbesondere im Bereich Compliance, namentlich GwG und DSG sowie Reporting abzubilden.

EK15 Regulatorische Anforderungen an IT-System
Der Anbieter verpflichtet sich, für die angebotenen Leistungen inklusive aller dazu notwendigen IT-Systeme während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit die gesetzlichen, regulatorischen und dem Branchenstandard entsprechenden Anforderungen der SKB unter zumutbarer Mitwirkung der SKB zu erfüllen und notwendige Anpassungen und Neuentwicklungen termingerecht vorzunehmen.

EK16 Implementierung IT-System
Der Anbieter implementiert die angebotene Bankenlösung und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität termingerecht gemäss den Vorgaben des Pflichtenhefts per 1. Mai 2020.

EK17 Umsetzung Datenschutz und Aufbewahrung
Der Anbieter archiviert alle Kundendaten in jederzeit lesbarer und für die SKB abrufbarer Form und löscht 10 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung des Kunden mit der SKB die Daten endgültig (Löschung erstmals ab 2026 notwendig).

EK18 Datenhaltung in der Schweiz
Die Haltung und Bearbeitung der Daten der SKB durch den Anbieter erfolgt ausschliesslich in der Schweiz, insbesondere darf auch kein Remote-Zugriff auf Daten aus dem Ausland erfolgen.

EK19 Unterstützung bei Backsourcing
Bei einem allfälligen Wechsel des Anbieters oder bei einem Backsourcing unterstützt der Anbieter die SKB aktiv bei der Umsetzung.

EK20 Kostenbegrenzung bei Backsourcing
Bei einem allfälligen Wechsel des Anbieters oder bei einem Backsourcing betragen die Kosten, welche der Anbieter der SKB belasteten kann, maximal ein Drittel des Durchschnitts der Jahresvergütung des Betriebes der letzten beiden Jahre.

EK21 Kostenverteilung fachlich-funktionale Anpassungen
Die Gesamtkosten für fachlich-funktionale Anpassungen an dem sich für die SKB im Einsatz befindenden Serviceportfolios, insbesondere Erweiterungen, Änderungen und neue Funktionalitäten, welche mehrere Kunden des Anbieters betreffen, werden jeweils nach einem transparenten Schlüssel aufgeteilt, der die effektiv verursachten Kosten und den Nutzen für die SKB widerspiegelt.

EK22 Kostenverteilung technische Anpassungen
Die Kosten für technische Anpassungen, insbesondere im Rahmen des Life Cycle Managements des System- und Service-Portfolios des Anbieters für die SKB während der gesamten Vertragslaufzeit, sind im Angebotspreis bereits enthalten.

EK23 Wahlrecht bei fachlich-funktionalen Anpassungen
Die SKB kann bei fachlich-funktionalen Anpassungen an den notwendigen IT-Systemen, insbesondere Erweiterungen, Änderungen und neue Funktionalitäten, wählen, ob sie diese Anpassungen übernehmen will oder nicht.

EK24 Einsichts- und Prüfrecht
Die SKB, deren interne Revision, beauftragte externe Prüfgesellschaften sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) können auf vorgängige angemessene Ankündigung hin den ausgelagerten Geschäftsbereich beim Anbieter vollumfänglich, jederzeit und ungehindert, ohne Kostenfolge einsehen und prüfen inkl. Datenextraktionen und auf existierende Prüfberichte Dritter ungehindert zugreifen.

EK25 Befreiung von Release-Abnahmen
Die SKB führt, mit Ausnahme von Spezialentwicklungen für die SKB, keine Abnahmen für Master Releases oder andere Änderungen durch. Der Anbieter testet so, dass das System fehlerfrei ist bzw. der vereinbarten Systemverfügbarkeit sowie den vereinbarten Funktionalitäten entspricht.

EK26 Ausserordentliche Kündigung
Die SKB hat die Möglichkeit einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung insbesondere im Fall von wiederholter Pflichtverletzung, qualifiziertem Verzug, Kontrollübernahme des Anbieters durch Dritte, Restrukturierung, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verunmöglichen, Wegfall der Erfüllung eines Eignungskriteriums und Änderungen der gesetzlichen Grundlage für die SKB.

EK27 Offenlegung Vereinbarungen mit Dritten
Der Anbieter legt bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Nachfrage im Einzelfall, mit Dritten getroffene Vereinbarungen, insbesondere Vergütungsregelungen, mit Zustimmung des jeweiligen Dritten gegenüber der SKB offen.

EK28 Malus Regelung
Eine Malus Regelung pro Leistungsbereich (SLA) im Falle von Verletzung der vereinbarten Service Levels, Lieferobjekten und Terminen sowohl im Betrieb wie auch im Projekt wird verhandelt.

EK29 Deckung für Schäden
Für die Deckung von Schäden aus der Projekt- und Betriebstätigkeit für die SKB ist der Anbieter mit mindestens CHF 5 Mio. versichert oder gleichwertig abgesichert.

EK30 Haftung für leichte Fahrlässigkeit
Die Haftungssumme für leichte Fahrlässigkeit beträgt CHF 1 Mio. pro Haftungsfall.

EK31 Konventionalstrafe
Eine Vertragsklausel über eine Konventionalstrafe, im Falle eines selbstverschuldeten Systemausfalls von länger als 24 Stunden oder einem Datenverlust, über den Anspruch der SKB von maximal 25% des jährlichen Gesamtentgelts, wird im Rahmenvertrag festgelegt.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Sparkasse Bundespersonal (SKB)
Monbijoustrasse 118
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1040007 (18197) 601 SKB Banking Provider Life Cycle