Zuschlag 1037563: Microsoft EA Erneuerung 2019-2021
Publiziert am: 14. September 2018
Informatik Aargau
Submissionsdekret Kanton Aargau SAR 150.910, §8 Abs2 litera d) auf Grund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründendes Schutzes geistigen Eigentums nur eine Person als Anbietende in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.09.2018
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1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht Aarau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt wer-den. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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