Zuschlag 1037385: Datenmigration HWF2021 (Harmonisierung Werteflüsse)
Publiziert am: 11. September 2018
Post CH AG
Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB: Im Rahmen der Einführung von SAP S/4 HANA und der damit zusammenhängenden fundamentalen Neuerungen in der SAP-Systemlandschaft der Post mit mehr als 60 heterogenen SAP Systemen (davon 9 ERP Kernsysteme) ist eine Datenmigration auf das Zielsystem unumgänglich. Aufgrund der hohen Komplexität und aufgrund der technischen und rechtlichen Besonderheiten dieser Datenmigration, müssen bei der Überführung der Altsysteme sowohl produktive wie auch historische Daten zwingend unter Berücksichtigung sämtlicher folgender Anforderungen auf ein produktives S/4HANA System migriert werden: Die Migration der aktuellen und historischen Daten der diversen SAP R/3 Systeme der Post in ein zentrales SAP S/4 HANA System muss unterjährig (erste geplante Systemablösung per Juli 2019) gleichzeitig mit der Einführung des neuen General Ledgers (bekannt als new GL) in einem Schritt im Zeitraum von 48h erfolgen. Die Daten müssen gleichzeitig verdichtet (Merge), gesplittet, konsistent umnummeriert, durch Ausphasen von alten Strukturen bereinigt, harmonisiert und von R/3 auf S/4 migriert werden können. Zudem muss die Migration vor Inbetriebnahme des Systems mit einem revisionstauglichen Migrationsbericht abgeschlossen werden, was bedingt, dass die Transformationsszenarien des Anbieters auf einer zertifizierten Methodik beruhen. Nur die Zuschlagsempfängerin ist aufgrund ihres Know-hows und ihrer Erfahrung in der Lage, die Umsetzung des genannten Vorhabens termingerecht und gemäss den qualitativen und quantitativen projektspezifischen Anforderungen sicherzustellen. Des Weiteren verfügt die Zuschlagsempfängerin über die entsprechenden Zertifizierungen und kann somit revisionstaugliche Methoden anbieten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.09.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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