Ausschreibung 1036221: Datacenter Infrastruktur

Publiziert am: 28. Februar 2019

Post CH AG / Post Informatik

Ausschreibungsgegenstand ist der Ersatz, Erweiterung (Wachstum), die Bereitstellung (Grundinstallation), Wartung, Support, Lieferung und Einführung folgender Hardware Infrastrukturen:

• Compute (x86 Blade Server / x86 Rack Server / Blade Chassis)
• Storage
• SAN
• Hyperconverged Infrastructure (HCI) als Option

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
  • 30211200: Hardware für Zentralrechner
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Februar 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

14. März 2019 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 14.03.2019 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 27.03.2019. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

9. April 2019 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

9. April 2019 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% Wirtschaftlichkeit (Preise)
30% Erfüllung der Anforderungen
5% Transparenz und Qualität des Angebotes

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Unternehmensgrösse
2.2 Sozialversicherungsbeiträge
2.3 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Geheimhaltungsvereinbarung
2.6 Einsatzort
2.7 Ansprechpartner SPOC
2.8 Referenzprojekte
2.9 Berechtigung
2.10 Präsentation des Angebots
2.11 Preisblatt Vertragslaufzeit
2.12 SAP Ariba-Netzwerk für Beschaffungsprozesse
2.13 SAP Ariba Netzwerk
2.14 Akzeptanz Vertragsentwurf „Rahmenvertrag“ inkl. Anhänge
2.15 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware
2.16 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standard-Software
2.17 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software
2.18 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
2.19 Datenschutzvereinbarung

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Post CH AG für den Kauf von Hardware (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Post CH AG für die Beschaffung von Standardsoftware (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Post CH AG für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Post CH AG für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Rahmenvertragsentwurf müssen gemäss Anforderungskatalog vorbehaltlos akzeptiert werden. Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Rahmenvertragsentwurf sind nicht zulässig, andernfalls das betreffende Angebot im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird.

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.

Die Post CH AG wird, gestützt auf das Ergebnis der Bewertung im Rahmen der Feinevaluation und aufgrund der Verhandlungen vor Zuschlagserteilung, mit dem bestplatzierten Anbieter einen Proof of Concept durchführen. Die Reduktion auf den bestplatzierten Anbieter erfolgt aus Gründen einer effizienten Verfahrensabwicklung sowie aus Kostengründen. •Im Rahmen des PoC werden die Erfüllung der im Anforderungskatalog aufgeführten Technischen Spezifikationen (Muss-Kriterien) gemäss Ausschreibung (nach)geprüft. Aus der Realisierung des PoC entsteht gegenüber der Post CH AG kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Post CH AG / Post Informatik
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto-dc@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1036221 Datacenter Infrastruktur