Zuschlag 1036107: Publikation Zuschlag Umsetzungscontrolling FIS V10
Publiziert am: 30. August 2018
Finanzdirektion des Kantons Bern
Anlässlich des Projekts zur Einführung der Version 10 (V10) des Finanzinformationssystems (FIS) verpflichtete die Vergabestelle mit den Verträgen vom 21. Februar und 14. Juni 2015 den Anbieter zum Umsetzungscontrolling; der Auftragswert betrug insgesamt CHF 140'000.- und wurde infolgedessen als unterschwelliger Auftrag freihändig und ohne Publikation vergeben. Da sich die Einführung der FIS-Version 10 unvorhersehbar verzögert, muss auch der Auftrag zum Umsetzungscontrolling entsprechend verlängert werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2018, was ein zusätzliches Vertragsvolumen von Fr. CHF 240'000.- ausmacht. Damit beträgt der gesamte Auftragswert CHF 380'000.-, ohne MwSt. Dienstleistungsaufträge sind ab CHF 250'000.- im offenen Verfahren zu vergeben (Art. 12bis i. V. m. Anhang 2 IVöB). Ein Auftrag in dieser Höhe kann ausnahmsweise u. a. dann freihändig vergeben werden, wenn; die Beschaffung auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann (Art. 7 Abs. 3 Bst. d ÖBV); die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV). Beide Tatbestände sind vorliegend erfüllt. Aufgrund des unvorhersehbar verzögerten, aber noch immer laufenden Projekts steht keine Zeit zur Verfügung, um die Erweiterung des Dienstleistungsauftrags im offenen Verfahren zu beschaffen. Ein solches dauert ca. 9 Monate, was dazu führte, dass in dieser Zeit das Umsetzungscontrolling sistiert werden müsste. Zudem ist FIS eine Eigenentwicklung des Kantons Bern bzw. dessen Leistungserbringers (Inova Solutions AG). Unabdingbar für ein wirksames Umsetzungscontrolling sind sowohl sehr spezifische Kenntnisse der Kantonsorganisation als auch der Konzernapplikation FIS inkl. deren Version 10. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Würde der Auftrag anderweitig vergeben, wäre die qualitative und quantitative Kontinuität der Dienstleistung nicht mehr gewährleistet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.05.2015
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3011 Bern
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