Ausschreibung 1035653: (18056) 810 GIN X

Publiziert am: 29. August 2018

Bundesamt für Umwelt BAFU

Die Geschäftsstelle GIN ist verantwortlich für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Applikation GIN (Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren). Die GIN ist als Open Source Software entwickelt und seit 2017 in Betreib. Mit dem vorliegenden Beschaffungvorhaben soll ein Anbieter im Bereich der Software-Entwickung gefunden werden, welche die Geschäftsstelle GIN bei der weiteren Entwicklung der Applikation GIN unterstützt.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen das Design und die Entwicklung von GIN, dazu gehört das gestalten, realisieren und unterhalten der Applikation GIN. Im weiteren die Übernahme der fachtechnischen Verantwortung und Prüfung der Druchführbarkeit einzelner Vorhaben.
Der Grundauftrag umfasst die Übernahme der Entwicklunsarbeiten vom vorherigen Entwicklungsdienstleister, Wartung und Support und die Entwicklung eines neuen für Smartphone optimierten Frontends.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern, Zürich

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. August 2018 Publikationsdatum
29. August 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

12. September 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Oktober 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. Oktober 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Februar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Preis
30% ZK2: Erfahrung Anbieter (Referenzen)
15% ZK3: Präsentation Lösungsdesign
15% ZK4: Lösungsdesign "Push Notifications"
10% ZK5: Fähigkeiten / Ausbildung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03
Erfahrung Webentwicklung mit Open Source Technologie und Webpublishing
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossenen Referenzen nach.
Mit den Referenzen sind folgende Punkte nachzuweisen:
- Design, Entwicklung, Installation, Inbetriebnahme und Support von Web-Lösungen mit Open Source Technologien
- Erfahrung in der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit (Usability) und im Webpublishing der Lösung
- erfolgreiche Konzeption, Erstellung und Publikation von Web-Apps oder Progressive Web Apps
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Methodenerfahrung agile Entwicklung (SCRUM)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mittels agiler Entwicklung (SCRUM) realisiert wurden und die hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossenen Referenzen nach.
Mit den Referenzen sind folgende Punkte nachzuweisen:
- Design und Entwicklung und Umsetzung einer IT-Lösung mittels agiler IT-Projektmanagementmethode SCRUM
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK05
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Er ist in der Lage, die im Pflichtenheft unter Ziff. 4.2 beschriebenen Fachkompetenzen zur Verfügung zu stellen. Für jede Fachkompetenz ist zusätzlich ein Stellvertreter zur Verfügung zu stellen.
Die Fachfunktionen dürfen in Personalunion abgedeckt werden, d.h. eine Person kann mehrere Fachfunktionen erbringen. Im Angebot sind jedoch mindestens 8 Personen namentlich zu benennen.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK07
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK08
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in den Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12
Bereitschafts- und Reaktionszeit
Der Anbieter trägt die Verantwortung für die Organisation und das Einhalten der Bereitschafts- und Reaktionszeiten bei Störungen und ausserordentlichen Situationen. Als solche gelten Interventionen zur Behebung akuter Probleme, welche die Verfügbarkeit von GIN betreffen.
Die Bereitschaftszeiten sind wie folgt einzuhalten:
Montag–Freitag von 08:00-17:00 Uhr
exkl. festgelegter, offizieller nationaler Feiertage
Ausserhalb dieser Zeiten, jedoch inkl. festgelegter, offizieller nationaler Feiertage, wird ein Pikettdienst organisiert, so dass der Support für die Behebung von ausserordentlichen Situationen (kritischen Ausfälle) 7x24h gewährleistet ist.
Reaktionszeit:
≤ 1 Stunden nach Alarmierung und 10 ≤ Stunden Eintreffen vor Ort beim technischen Betreiber

EK13
Akzeptanz Service Levels
Der Anbieter bestätigt, die im Pflichtenheft unter Ziff. 4.1.1 beschriebenen Service Levels sowie die geforderten Erreichbarkeiten gemäss SLA einzuhalten.

EK14
Einsichtsrecht in Source Code
Der Anbieter erstellt nach erfolgreicher Übernahme des Source Code ein öffentliches Repository (z.B. GitHub) und veröffentlicht dort den Source Code auf einem öffentlichen Repository. Der Anbieter verpflichtet sich dieses Repository laufend aktuell zu halten.

EK15
Zusicherung End-of-Life Service
Der Anbieter sichert seine Kooperationsbereitschaft beim Leistungspaket E "End-of-Life Service" schriftlich zu.

EK16
Bestätigung zur Zusammenarbeit mit dem technischen Betreiber
Der Anbieter bestätigt, dass er mit dem vom BAFU benannten technischen Betreiber des Systems, sowie weiteren Dritten zusammenarbeitet (siehe: Pflichtenheft Ziff. 3.2.6, Ziff. 4.1.1 und Anhänge 5, 5a, 5b und 7a).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Im Falle fehlenden Wettbewerbs gilt das Einsichtsrecht in der Kalkulation, gemäss den Mustern, enthalten in der Richtlinie des EFD vom 28. Dezember 2009 über die Vereinbarung des Einsichtsrechts für Beschaffungen des Bundes, als vereinbart. Die rechtliche Grundlage dazu bildet der Art. 5 VöB, SR 172.056.11.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1035653 (18056) 810 GIN X