Ausschreibung 1034861: Projekt NEO

Publiziert am: 7. September 2018

Informatik Aargau

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Beschaffungsstelle einen Partner für die Erbringung der Lieferung von Datacenter-Hardware (Server, Storage, Hyperconverged Infrastructure) sowie Dienstleistungen in Form von Migration, Betriebsunterstützung und Wartung über eine Vertragsdauer von fünf Jahren (2019 – 2023).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
  • 51612000: Installation von Datenverarbeitungsanlagen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. September 2018 Publikationsdatum
7. September 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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18. Oktober 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. Oktober 2018 Frist für Fragen

Bis zum 12.10.2018 werden die Fragen durch die Beschaffungsstelle beantwortet

18. Oktober 2018 Abgabetermin 11:00

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18. Oktober 2018 Offertöffnung

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None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

keine

Nachverhandlungen:

Preisabgebotsrunden sind nicht zugelassen

Grundsätzliche Anforderungen:

gemäss Submissionsdekret des Kanton Aargau SubmD 150.910

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1034861 Projekt NEO