Ausschreibung 1034861: Projekt NEO
Publiziert am: 7. September 2018
Informatik Aargau
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Beschaffungsstelle einen Partner für die Erbringung der Lieferung von Datacenter-Hardware (Server, Storage, Hyperconverged Infrastructure) sowie Dienstleistungen in Form von Migration, Betriebsunterstützung und Wartung über eine Vertragsdauer von fünf Jahren (2019 – 2023).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. September 2018 | Publikationsdatum | |
7. September 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Oktober 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Oktober 2018 | Frist für Fragen | Bis zum 12.10.2018 werden die Fragen durch die Beschaffungsstelle beantwortet |
18. Oktober 2018 | Abgabetermin 11:00 | None |
18. Oktober 2018 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
keine
Preisabgebotsrunden sind nicht zugelassen
gemäss Submissionsdekret des Kanton Aargau SubmD 150.910
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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