Ausschreibung 1034421: Brief Laufzeitmessung (LZM)
Publiziert am: 22. Mai 2019
Post CH AG / PostMail
Im Rahmen des Projektes «Brief-Laufzeitmessung (LZM)» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Online-Evaluationstool DecisionAdvisor (DA) zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Die LZM hat die Prüfung der Einhaltung des Leistungsangebotes der A- und B-Post-Sendungen zum Ziel. Dabei müssen die Auflagen der Postgesetzgebung vom 17. Dezember 2010 (PG, SR 783.0, Artikel 15) und der Postverordnung (VPG, SR 783.01, Artikel 32) erfüllt, und die jährliche Informationspflicht gegenüber der Postregulationsbehörde PostCom gewahrt werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
22. Mai 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die für die Ausarbeitung des Angebots im offenen Verfahren benötigten Angaben sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Diese werden den Interessenten ausschliesslich gegen vorgängige Abgabe der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (gemäss Vorlage auf SIMAP) zugestellt. Bitte melden Sie sich umgehend bei der Vergabestelle wto-lzm@post.ch, wenn Sie die Geheimhaltungsvereinbarung nicht einwandfrei herunterladen können. Die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (inkl. Nachweis der rechtsgültigen Unterschriften) ist an folgende Adresse einzureichen: Vertraulich |
18. Juli 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Juni 2019 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 07.06.2019 zu stellen. |
18. Juli 2019 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
18. Juli 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
55% | Erfüllung der Anforderungen |
40% | Wirtschaftlichkeit (Preis) |
5% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.4 Sozialversicherungsbeiträge
2.5 AGBs für Dienstleistungen
2.6 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.7 ESOMAR-Normen
2.8 Referenzen
2.9 SAP Ariba, Cloudlösung
2.10 SAP Ariba-Netzwerk
2.11 Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)
2.12 ISO-Zertifizierung
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 03 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichkeit:
Jeder Anbieter hat zwingend vier unterschiedliche Varianten zu offerieren. Die Varianten unterscheiden sich einzig in der Genauigkeit der A-Post. Welche Variante schlussendlich umgesetzt wird, entscheidet die Post CH AG zu einem späteren Zeitpunkt. Die angebotenen Preise für die verschiedenen Varianten fliessen zu gleichen Teilen in den Bewertung ein.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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