Ausschreibung 1033379: LED-Videowall
Publiziert am: 24. August 2018
SBB AG
Die SBB entwickeln die Informationssysteme für die Kunden laufend weiter.
Neu wird in einer Zusammenarbeit mit lokalen, öffentlichen Verkehrsbetrieben und Tourismus-Organisationen die Information für mit der Bahn ankommende Reisende verbessert und mit neuen digitalen Anzeigen ergänzt. Dieses Konzept ‚digitale Kunden Information ÖV‘ ermöglicht nicht nur der SBB, sondern auch den im Verbund mitwirkenden, lokalen Organisationen die Reisenden optisch zu informieren. Bus-, Tram-und Schiff-Anschlüsse, Hinweise auf Messen, Ausstellungen, Tourismus-Attraktionen und andere Informationen werden so aufbereitet, dass die mit dem Zug anreisenden Personen sofort nach dem Aussteigen wichtige Informationen im Blickfeld haben. Verschiedene Anzeigen und auch eine neue statische Signalethik werden den Personenfluss beschleunigen und damit die Abläufe in den Bahnhöfen optimieren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
24. August 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden. |
12. September 2018 | Frist für Fragen | None |
8. Oktober 2018 | Abgabetermin 17:15 | None |
11. Oktober 2018 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | Preis (Investition + LCC) |
8% | Max. Grösse der ausfallenden Fläche |
5% | SMD Maskierung |
5% | Garantie |
5% | Mech. Design / Konstruktion |
5% | Servicefreundlichkeit |
4% | Ø-Gewicht der LED Videowall pro Meter Länge |
3% | LED - Bildauflösung (Pixelpitch) |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme zum Ø Umsatz/Jahr der letzten 3 Jahre
EK4: Nachweis der Kompetenz für Leistung, Installation, Inbetriebnahme/Setup und Softwaresetup/Softwareanpassung
EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement
***EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung***
Nachweise:
Ist die Anbieterin nicht zugleich die Herstellerin sind hier die Referenzen der Herstellerin über die Lieferung von technisch vergleichbaren LED-Videowall (Dimension) für 2 verschiedene Projekte in den letzten 2 Jahren einzureichen.
Die Referenzobjekte können durch die Anbieterin/die Herstellerin selber beschrieben werden. Der damalige Auftraggeber muss jedoch auf den Referenzen mit Namen und Kontaktangabe aufgeführt sein, so dass allfällige Rückfragen direkt beim Auftraggeber eingeholt werden können.
***EK2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit***
Nachweise:
Bestätigung der Garantin (Absichtserklärung), dass im Falle der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung beigebracht werden kann. Die Absichtserklärung muss mit dem Angebot eingereicht werden.
***EK3: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme zum Ø Umsatz/Jahr der letzten 3 Jahre***
Nachweise:
Die Anbieterin muss über die letzten 3 Jahre mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 30% des gesamten Auftragsvolums (garantiertes und optionales Volumen) ausweisen.
-> Selbstauskunftsfragebogen inkl. Nachweis der gemachten Angaben
***EK4: Nachweis der Kompetenz für Leistung, Installation, Inbetriebnahme/Setup und Softwaresetup/Softwareanpassung***
Nachweise:
Kompetenz, den Anlagen-Einbau, die Ausrüstung und die Inbetriebnahme der Anlagen fachlich im Detail unterstützen zu können.
Kompetenzen, alle Belange der Software und Datenschnittstellen der Anlagen fachlich abzudecken.
Die Anbieterin zeigt dazu die Organisation und Prozesse auf und beschreibt, welche Stellen im Unternehmen oder von Dritten diese Kompetenzen haben.
Wenn die Anbieterin nicht die Herstellerin ist, bestätigt sie die Ausbildung durch die Herstellerin und den Zugang zu allen notwendigen Detailunterlagen der Anlage.
***EK5: Hinreichendes Qualitätsmanagement***
Nachweise:
Nachweis ISO 9001 oder eines gleichwertigen unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements ist aus dem Angebot ersichtlich. Falls ein internes Qualitätsmanagement vorhanden ist, muss dieses im Angebot beschrieben werden. Dieses Eignungskriterium muss sowohl von der Anbieterin wie auch von der Herstellerin erfüllt und nachgewiesen werden.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe Dezember 2017
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Ohne Angaben
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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