Zuschlag 1033311: Neue Sonderbewilligung (SB) Entwicklung, Wartung und Support
Publiziert am: 16. August 2018
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlags-empfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers hat insbesondere überzeugt durch den hohen Abdeckungsgrad der Anforderungen durch die Schlüsselpersonen und der IT-Lösung durch Stan-dardkomponenten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | Preis |
10% | Realisierungszeit |
20% | Erfahrung und Kompetenz des Teams |
30% | Auftragsanalyse, Lösungsbeschreibung und Erfüllungsgrad |
10% | Präsentation, Vorstellen der Lösung |
Preisbewertung ZK 1 Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewer-tung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Bewertung ZK4.3 Die höchste mögliche Punktzahl beträgt 84 Punkte und erhält die Note 5. 0 Punkte ergibt die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 1 Stelle nach dem Komma gerundet). Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.08.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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