Ausschreibung 1029977: FA TRA, Leitung Realisierung, Softwarepflege und Fachsupport

Publiziert am: 17. Juli 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze (Bereich SSI)

Der Funktionsumfang der Fachanwendung TRA und weitere detaillierte Informationen können der IT-Dokumentation [T001 - T011] entnommen werden. TRA wird beim Bundesamt für In-formatik (BIT) in einer zentralen Installation betrieben. Das ASTRA und einzelne Kantone sind dabei als eigenständige Mandanten mit getrennter Konfiguration und Datenhaltung auf-gesetzt. Das vorliegende Pflichtenheft wurde im Rahmen der Beschaffung der folgenden Leistungen für die Fachapplikation Trassee (TRA) erstellt und beinhaltet folgende Module:
Betrieb: Leitung SW-Pflege und Fachsupport für die Jahre 2019 - 2025
Projekt: Leitung Realisierung für die Jahre 2019 - 2020/2021


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen.
In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Juli 2018 Publikationsdatum
17. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. September 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. August 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 21.08.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleich-lautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.08.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

13. September 2018 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. September 2018 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Dezember 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS
35%, unterteilt in ZK2: AUFTRAGSBEZOGENE KOMPETENZEN UND ERFAHRUNGEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
25%, unterteilt in ZK3: AUFTRAGSANALYSE UND ORGANISATION
10% ZK4: PRÄSENTATION

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot einge-gangen werden kann:

Zu EK1:
EK1.1: Nachweis bezüglich Erfahrungen in der Leitung von Informatikentwicklungen durch Angabe von einem mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekt der letzten 10 Jahre, jedoch mindestens seit einem Jahr initiiert. Vergleichbar heisst: Leitung von Informatikprojekten/-Anwendungen mit Entwicklungen im GIS-Bereich, Formulierung von Anforderungen, Durchführung von Reviews (Design, Systemarchitektur, Code) und Überprüfung der IT-technischen Umsetzung (Tests).

EK1.2: Nachweis (Referenzprojekt von Subunternehmen oder einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist explizit zugelassen) bezüglich Erfahrungen im Bereich der fachlichen Umsetzung eines Erhaltungsmanagements für Strassen (Hochleistungsstrassen und/oder Hauptverkehrsstrassen), durch Angabe von einem mit der Aufgabe vergleichbaren Refe-renzprojekt der letzten 5 Jahre jedoch mindestens seit einem Jahr initiiert. Vergleichbar heisst: fachliche Beratung öffentlicher Strasseneigentümer. Bevorzugt sind kantonale Ämter oder Bundesämter im Bereich der Erhaltungsplanung von Strassen.

EK1.3: Nachweis von einem realisierten Referenzprojekt nach Hermes.

EK1.4: Nachweis der mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse im Projektteam in Deutsch und Französisch, mindestens Niveau B2.

Zu EK2:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leis-tungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Firma Vico Group als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die Vico Group endet am 27.08.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.
5. Ein Computer mit Zugriff auf die Fachapplikation steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 06.08.2018 bis 17.08.2018 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus ans helpdesk@astra.admin.ch beantragt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze (Bereich SSI)
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@astra.admin.ch