Ausschreibung 1029081: (18110) 317 PSA

Publiziert am: 10. Juli 2018

Bundesamt für Statistik BFS

Das BFS hat zum Ziel, die Datenlage der ambulanten Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu verbessern. Dafür wird unter anderem die Erhebung „Patientendaten Spital ambulant“ durchgeführt, die zum Ziel hat, Patientendaten der ambulanten Gesundheitsversorgung in den Spitälern und Geburtshäusern zu erheben. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die Pflege, den Support, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Applikation PSA sicherstellen kann. Der Beschaffungsgegenstand wird in drei Grundleistungen (GL) und fünf Optionen (OP) wie folgt ausgeschrieben:
- GL01: Pflege Applikation PSA im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022
- GL02: Support Applikation PSA im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022
- GL03: Betrieb Applikation PSA im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022

Optionen siehe Ziffer 2.9


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder am Standort des BFS in Neuchâtel.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Juli 2018 Publikationsdatum
10. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Die Beilagen 1 bis 6 der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Anhänge ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse siehe Ziffer 1.2) einzureichen.
Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen 1 bis 6 zugestellt.
Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

31. Juli 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen 1-6 sind bis zum 31.07.2018 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Anhänge mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung bestellt haben, per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

29. August 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

4. September 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5 % ZK1.1.1 Support- und Pfegeleistung
5 % ZK1.1.2 Testinfrastruktur
5 % ZK1.1.3 Betrieb
5 % ZK1.1.4 Lösungsvorschläge, Herausforderungen und Weiterentwicklung
5 % ZK1.1.5 Methoden der Know-How Sicherung
9 % ZK1.2.1 Erfahrung Ansprechperson
9 % ZK1.2.2 Zusammenarbeit
5 % ZK1.2.3 Sprechkenntnisse Deutsch/Französisch
2 % ZK1.2.4 Sprachkenntnisse Zweitsprache
50 % ZK2 Preise

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Sitzungen
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, die Arbeiten am Standort des BFS (Neuchâtel) zu erbringen. Dies beinhaltet spezifisch:
- 2 - 3 Workshops oder Meetings pro Monat während der Transitionsphase
- 2 - 4 Meetings mit dem Auftraggeber pro Jahr
Entwicklungs- und Pflegearbeiten werden in den Räumlichkeiten des Anbieters stattfinden. Supportarbeiten können in den Räumlichkeiten des Anbieters sowie des Auftraggebers stattfinden.
Die Reisezeit wird nicht vergütet.

EK06
Quellcodes der Weiterentwicklungsarbeiten
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche Quellcodes sowie deren Dokumentationen, welche im Rahmen der Weiterentwicklung der Applikation erarbeitet wurden, dem Auftraggeber abzutreten. Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen. Dem Anbieter ist untersagt, die Quellcodes und oder die Spezifikationen ohne Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen.

EK07
Entwicklungsplattform und Produktivplattform
Der Anbieter bestätigt, dass er neben der Produktivplattform eine Entwicklungsumgebung aufbauen wird, dem Auftraggeber für Tests und Demos darauf Zugriff geben wird und deren Betrieb über die gesamte Vertragsdauer sicherzustellen wird und alle daraus entstehenden Kosten im Rahmen seiner Preiseingabe berücksichtigt.

EK08
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK09
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK10
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK11
Supportorganisation / Verfügbarkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er eine Support- und Betriebsorganisation bereitstellen wird, welche die Service Levels gemäss Kapitel 4.2 und Kapitel 4.4 des Pflichtenheftes erfüllt.

EK12
Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der Anbieter bestätigt, dass die angebotene Person über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 und französische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und französische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 entsprechend Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER verfügt und alle im Rahmen der gesamten Leistungserbringung abzuliefernden Ergebnisse in der Projektsprache Deutsch oder Französisch erfolgen werden.

EK13
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK14
Einmalige Transition
Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehenen eimaligen Transitionsarbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen im Kapitel 4.4 im Pflichtenheft) durchzuführen.

EK15
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010

EK16
Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Beilage 7 [B7] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1029081 (18110) 317 PSA