Zuschlag 1028341: BME BE
Publiziert am: 5. Juli 2018
Kanton Bern
Gemäss den Ziffern 5.1 und 5.3 der Ausschreibungsunterlagen in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 ÖBV erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, welches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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15% | Webshop |
30% | Konzepte / Qualifikation |
15% | Anbieterpräsentation |
40% | Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.06.2018
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Gegen die vorliegende Publikation kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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