Ausschreibung 1028309: (18208) 101 Cervin

Publiziert am: 5. Juli 2018

Parlamentsdienste

Mit dem Projekt Cervin soll ein Standardprodukt beschafft und eingeführt werden, das als zentrale, digitale Arbeitsplattform alle geschäfts- und supportrelevanten Prozesse sowie die dafür benötigten Funktionen, orts- und geräteunabhängig, auf einer webbasierten Plattform abbilden bzw. zur Verfügung stellen kann.
Das dynamische Aggregieren von Inhalten unterschiedlicher Quellsysteme garantiert jederzeit einen umfassenden und aktuellen Informationsstand.
Mit der Einführung der digitalen Arbeitsplattform wird den Anwendern (Ratsmitglieder und deren persönlichen Mitarbeitenden, Fraktionssekretären, PD-Mitarbeitende) ein individueller, personalisierter Zugang zu allen relevanten Inhalten angeboten.
Die ersten beiden Services, welche in die digitale Arbeitsplattform integriert werden, sind das Intra- und Extranet.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Juli 2018 Publikationsdatum
5. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

25. Juli 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. August 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. August 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. November 2018 Geplanter Projektstart
30. September 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2'000 Punkte ZK 01 Integration
2'000 Punkte ZK 02 Integrationskomponente
2'500 Punkte ZK 03 Personalisierung
3'000 Punkte ZK 04 Search
3'000 Punkte ZK 05 Collaboration
2'000 Punkte ZK 06 Conctent Aggregation
4'500 Punkte ZK 07 Workflow Management (WFMS)
2'000 Punkte ZK 08 File Sharing
2'500 Punkte ZK 09 Microsoft Exchange
1'500 Punkte ZK 10 Microsoft Office
1'500 Punkte ZK 11 Web Shop
1'000 Punkte ZK 12 Benutzerdefinierte Objekte
1'500 Punkte ZK 13 Alerting
1'000 Punkte ZK 14 Unternehmensinterne Social Media SOM
1'500 Punkte ZK 15 Letzte Änderungen / Neueste Dokumente
2'500 Punkte ZK 16 Linkchecker
2'500 Punkte ZK 17 Blog-Features
500 Punkte ZK 18 Porträts Mitarbeitende
2'500 Punkte ZK 19 Verbreitung des Produkts
2'000 Punkte ZK 20 Portal Standards
10'000 Punkte ZK 21 Anbieterpräsentation
15'000 Punkte ZK 22 Proof of Concept
1'500 Punkte ZK 23 Projektorganisation
2'000 Punkte ZK 24 Auftrags- und Risikoanalyse
30'000 Punkte ZK 25 Kosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Subunternehmer und Partner in Bietergemeinschaften
Der Anbieter gibt alle im vorliegende Vorhaben zum Einsatz kommenden Subunternehmer beziehungsweise Partner in Bietergemeinschaften bekannt.

EK03
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK04
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von drei Lösungsreferenzen aus dem europäischen Raum nach, welche in den letzten fünf Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung abgeschlossen wurden. Der Anbieter bestätigt, dass die genannten Referenzkunden bereit sind, den Parlamentsdiensten die Lösung ohne Beisein des Anbieters vorzustellen und über ihre Erfahrung mit dem Anbieter Auskunft zu geben.
Lösungsreferenzen von Subunternehmern beziehungsweise Partnern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Die notwendige Erfahrung bezüglich Betrieb weist er mit einer Betriebsreferenz nach, welche in den letzten fünf Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung begonnen wurde. Für den Betrieb sind Referenzen von Subunternehmern beziehungsweise Partnern in Bietergemeinschaften zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK05
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK07
Anbieterpräsentation
Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf eine Anbieterpräsentation gemäss Kapitel 9.3 des Pflichtenhefts durchführen und die fixierten Termine/Zeitfenster für eine Präsentation reservieren sowie den ebendort definierten Ablauf einhalten wird. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Anbieter, dass die schriftliche Einladung zur Präsentation mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Arbeitstagen erfolgen wird.

EK08
Vorstellung Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass er bei der Anbieterpräsentation gemäss Kapitel 9.3 die für das Projekt massgeblichen Personen aufbieten und persönlich vorstellen wird. Als massgeblich wird die Besetzung der folgenden Rollen betrachtet:
- SPOC
- Projektleiter
- Architekt oder technisch Zuständiger
- Anforderungsspezialist

EK09
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischen Sprache erstellen und abliefern können.
Mindestanforderung gemäss "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Aktives Sprachverständnis; C2.

EK10
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK11
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK12
Optionen zur Realisierung und Einführung der Lösung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Optionen OP1, OP2 und OP4 zu der von ihm angegebenen Fixpreis sowie die Optionen OP3 zum von ihm angegebenen Kostendach realisieren wird.

EK13
Option zu Betrieb und Wartung der Lösung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Optionen OP6 zu der von ihm angegebenen Fixpreis sowie die Optionen OP5 und OP7 zum von ihm angegebenen Kostendach realisieren wird.

EK14
Produktion und Weiterentwicklung
Der Anbieter ist bereit und fähig, Betrieb, Wartung und Support sowie die Weiterentwicklung aller für die Dienstleistung benötigten Komponenten über 12 Jahre zu gewährleisten (Optionen OP5, OP6 und OP7). Insbesondere garantiert er die Einhaltung der Service Levels gemäss Anhang 20 (Betriebsleistungen).

EK15
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 66 Ergänzende AGB der Parlamentsdienste. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK16
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, die Rahmenvertrags- und Einzelvertragsmuster inklusive Vertragsanhänge (Anhänge 40 bis 44 des Pflichtenhefts) vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK17
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK18
Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, bei Onsite Einsätzen den Arbeitsort Bern zu akzeptieren.
Er garantiert, dass die zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK19
Investitionsschutz
Der Anbieter ist bereit den dokumentierten Quelle-Code aller spezifischen Anpassungen bei einer neutralen Stelle (bspw. Notariat) so zu hinterlegen, dass dieser im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Geschäftsverkauf für die Bedarfsstelle uneingeschränkt zugänglich ist und von ihr unentgeltlich genutzt werden kann. Die Bedarfsstelle verpflichtet sich in diesem Fall, diese Informationen nur intern zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Berechtigung zur Nutzung der Anwendung (Lizenzen) durch die Bedarfsstelle bleibt in jedem Fall bestehen.

EK20
Dokumente
Der Anbieter ist bereit, alle von der Bedarfsstelle geforderten Dokumente in deutscher oder französischer Sprache zu erstellen und in elektronischer Form (kompatibel mit Microsoft Office-Formaten ab Version 13) editierbar, das heisst ohne Schreibschutz oder Verschlüsselung abzugeben.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Ergänzende AGB der Parlamentsdienste; Anhang 66

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1028309 (18208) 101 Cervin