Ausschreibung 1027917: (18072) 570 "Geologische 3D-Modellierungssoftware"

Publiziert am: 6. Juli 2018

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Die Bedarfsstelle schreibt eine geologische 3D-Modellierungssoftware (die Software) zur Beschaffung aus. Die Software muss eine kommerzielle "ready-to-run" Lösung sein. Cloud-basierte Lösungen, Software-as-a-service Lösungen, kundenspezifische Entwicklungen und Frameworks von voneinanden abhängigen Einzelsoftwarepaketen werden nicht berücksichtigt.

Folgende Leistungen im Grundauftrag werden erwartet:
- Lieferung der Software
- Lieferung der Lizenzen
- Durchführen von Support
- Durchführen von Unterhalt
- Durchführen von Schulung

Folgende Leistungen werden als Option ausgeschrieben:
- Software-Entwicklung
- Beratung
- Refresher-Training
- Zusätzliche Lizenzen

Die Details sind im Hauptdokument in den Kapiteln 3 und 4 beschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 48320000: Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
  • 48321000: Softwarepaket für den rechnergestützten Entwurf (CAD)
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Juli 2018 Publikationsdatum
6. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Der Anbieter der zentralen Speichersoftware unterhält ein API für dieses Produkt. Aus Gründen der Vertraulichkeit ist die Dokumentation nicht öffentlich verfügbar, ist aber bei der Vergabestelle auf Nachfrage durch den Anbieter erhältlich. Unternehmen, welche ein Angebot einzureichen planen, müssen folgende Unterlagen termingerecht einreichen:
- Unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe auch Pflichtenheft Abschnitt 10.4.6 und Anhang 5);
- Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Gewerberegister Auszugs (nicht älter als 3 Monate) oder eine gleichwertige Bestätigung.
Das Original muss als Eignungsnachweis der Unternehmung mit dem Angebot eingereicht werden.

Beide Dokumente müssen durch den Anbieter unter Angabe der Referenz «WTO Projekt (18072) Geologische 3D-Modellierungs-Software – Vertrauliche Dokumente» an die Kontaktadresse aus Ziffer 1.2 gesendet werden. Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, werden die technischen Dokumente via E-Mail an den Anbieter verschickt.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Anbieter, die technischen Dokumente rechtzeitig anzufordern. Vertraulichkeitserklärungen, welche weniger als 3 Tage vor Abgabeschluss des Angebots bei der Vergabestelle eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt.

3. August 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Fragen bezüglich Anhang 5 und der darin referenzierten Dokumenten sind bis zum 03.08.2018 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Anhänge mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung bestellt haben, per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

29. August 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

4. September 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
260 Punkte ZK Dokumentation
3'180 Punkte ZK Funktionalität
320 Punkte ZK Erweiterbarkeit
560 Punkte ZK Benutzerfreundlichkeit
2'451 Punkte ZK Preis
1'400 Punkte ZK Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF, USD, EUR oder GBP zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1.1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK1.2
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er aelber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlich zum Selbstdeklarationsformular müssen Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK1.3
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Anbieter bestätigt alle folgenden Punkte ohne Ausnahme:
a) Das Unternehmen hat keine Ausstände bei der Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden.
b) Das Unternahmen ist zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht in ein Konkursverfahren involviert.
c) Das Unternehmen hat in den letzten 10 Jahren keine gesetzlichen, steuerlichen oder behördlichen Auflagen verletzt.
d) Das Unternehmen wurde in keinem Gerichtsverfahren schuldig gesprochen.
e) Das Unternehmen ist zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht in ein Gerichtsverfahren gegen sich involviert.

EK1.4
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über spezifische Erfahrung in der Software-Entwicklung für geologische Zwecke, Software-Beratung und Lösungsentwicklung. Er verfügt über Erfahrung in Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 5 erfolgreichen Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Eine Referenz wird als erfolgreich betrachtet, wenn die gelieferte Software bei anderen Kunden des Anbieters in Betrieb ist in einer vergleichbaren Umgebung und der generelle Entwicklungsplan der Software (Zuwachs und/oder Verbesserung von Funktionalitäten mit der Zeit) belegt ist.

EK 1.5
Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass die von swisstopo nachgefragten Ressourcen jederzeit gemäss den Vertragsbestimmungen bezogen werden können (für funktionalen Support, für technischen Support, Unterhalt; siehe Beschreibung in Abschnitt 4 im Pflichtenheft) oder zu gegenseitig vereinbarten Zeiten bezogen werden können (für Software-Entwicklung, Training, Beratung; siehe Beschreibung in Abschnitt 4 im Pflichtenheft).

EK1.6
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK1.7
Kontakt / Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergabestelle
a) seine Mitarbeiter während den Geschäftszeiten, welche in der Unterhaltsvereinbarung definiert sind (siehe Kapitel 4 im Pflichtenheft) über eine Standardtelefonverbindung (Festnetz, keine Business-Nummern, keine Gebührenpflicht) und
b) unmittelbar in Englisch oder einer der definierten Geschäftssprachen mit einem qualifizierten Mitarbeiter sprechen kann.
c) Zusätzlich bestätigt der Anbieter ein «Skype for Business» Konto einzurichten für die Nutzung in Webkonferenzen mit der Vergabestelle

EK1.8
Ausrichtung des Unternehmens und des Produkts
a) Das Entwickeln von geologischer 3D-Modellierungssoftware ist das einzige oder einer der Haupttätigkeitsbereiche des Anbieters.
b) Das durch den Anbieter angebotene Produkt ist auf die geologische 3D-Modellierung spezialisiert.

EK1.9
Dauer der Marktteilnahme (Unternehmen und Produkt)
a) Der Anbieter ist seit mehr als 5 Jahren im Markt für kommerzielle geologische 3D-Modellierungssoftware aktiv (relativ zur Eingabefrist) und
b) Das angebotene Produkt wird seit mehr als 5 Jahren aktiv als kommerzielle geologische 3D-Modellierungssoftware angeboten (relativ zur Eingabefrist).

EK1.10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren, welcher einen integralen Bestandteil des vorliegenden Verfahrens darstellt.

EK1.11
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes:
- AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20.10.2010)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziffer 10.4.2 des Pflichtenhefts.

EK2.1
Lieferung der Anwendung
Der Anbieter liefert die Anwendung gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.

EK2.2
Lizenzen
Der Anbieter stellt die Lizenzen für den Betrieb der Anwendung gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.

EK2.3
Unterhalt
Der Anbieter bietet Dienstleistungen für Unterhalt und Wartung auf einer jährlichen Basis an, gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.

EK2.4
Support
Der Anbieter bietet Support-Dienstleistungen (software-spezifisch und technisch) an, gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.

EK2.5
Initial-Schulung
Der Anbieter bietet eine Initial-Schulung für bis zu 10 Personen an, welche am Sitz der Vergabestelle stattfindet.
Der Preis muss pro Person angegeben werden.
Siehe Kapitel 4.5 des Pflichtenhefts.

EK3.1
Option: Lizenzen
Der Anbieter stellt die Lizenzen für den Betrieb der Anwendung gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.
Dauer: Acht (8) Jahre, Option wird jährlich abgerufen.

EK3.2
Option: Unterhalt und Wartung
Der Anbieter bietet Dienstleistungen für Unterhalt und Wartung auf einer jährlichen Basis an, gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.
Dauer: Acht (8) Jahre, Option wird jährlich abgerufen.

EK3.3
Option: Support
Der Anbieter bietet Support-Dienstleistungen (software-spezifisch und technisch) an, gemäss den Anforderungen dieser Ausschreibung, siehe Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenhefts und den Vertragsentwurf.
Dauer: Acht (8) Jahre, Option wird jährlich abgerufen.

EK3.4
Option: Software-Entwicklung
Der Anbieter willigt ein, Softwareentwicklungsprojekte durchzuführen um der Anwendung neue Funktionalitäten hinzuzufügen oder deren bestehende Funktionalitäten zu erweitern.
Pro optionales Projekt sind 900 Stunden (= 0.5 FTE) vorzusehen (Periode: 2020-2028; 4 Abrufe, total 3600 Stunden). Diese Schätzung umfasst Arbeiten zu Projektmanagement, Softwareentwicklung und Testing.
Achtung: Der maximale Umfang dieser Option beträgt 4 Software-Entwicklungsprojekte.
Siehe Kapitel 4.9 des Pflichtenhefts.

EK3.5
Option: Refresher-Schulung
Der Anbieter bestätigt, während der Laufzeit ein Refresher-Training auf Abruf hin anzubieten.
- Der Anbieter bietet ein Refresher-Training für bis zu 10 Personen an, welches am Sitz der Vergabestelle stattfindet.
- Der Anbieter bietet ein Refresher-Training für bis zu 10 Personen an, welches mittels Online-Tools oder Computer-Based-Training druchgeführt werden kann.
Es gelten dieselben Bestimmungen für die Preisgestaltung, wie bei Initial-Schulung.
Siehe Kapitel 4.11 des Pflichtenhefts.

EK3.6
Option: Beratung
Der Anbieter bestätigt, während der Vertragsdauer zusätzliche Beratungsdienstleistungen (Workflow-Entwicklung, Problemlösungen etc.) auf Abruf anzubieten.
Ein Total von 50 Stunden pro Jahr ist vorzusehen (Periode: 2020-2028, total 450 Stunden).
Diese Schätzung umfasst Tätigkeiten zu Workflow-Entwicklungen, technische und fachliche Reviews etc.
Der Preis muss pro Stunde angegebenen werden.
Siehe Kapitel 4.10 des Pflichtenhefts.

EK3.7
Option: Zusätzliche Lizenzen
Der Anbieter bestätigt, während der Vertragsdauer auf Abruf zusätzliche Lizenzen für den Betrieb der Anwendung bereitzustellen.
Preisangeben müssen pro Lizenz erfolgen.
Siehe Kapitel 4.12 des Pflichtenhefts.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20.10.2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1027917 (18072) 570 "Geologische 3D-Modellierungssoftware"