Zuschlag 1027479: Funkkommunikation neuer AP REZ
Publiziert am: 2. Juli 2018
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
Das System POLYCOM wurde im Rahmen einer Gatt/WTO Beschaffung durch den Bund für ein national einheitliches Funksystem ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde der Firma Siemens, heute Atos, erteilt, welche in der Folge zusammen mit den Kantonen das nationale Funknetz erstellte. Aufgrund der technischen und rechtlichen Gegebenheiten können die notwendigen, hochkomplexen Arbeiten zur Anpassung und Erweiterung in diesem System nur durch den Systemlieferanten erbracht werden. Im Rahmen des Lifecycle-Management der REZ-Arbeitsplatzsysteme sowie der zugehörigen Backend-Systeme, welche als integrierter Bestandteil des Einsatzleisystems AVANTI zu betrachten sind, gilt es die im Einsatz stehende ICT-Infrastruktur abzulösen und zu ersetzen. Demzufolge muss ebenfalls die gesamte betroffene Funkinfrastruktur im Rahmen ersetzt werden. Die betroffenen Funkkomponenten sind ebenfalls integraler Bestandteil dieses Einsatzleitsystems. Ergänzend gilt es anzufügen, dass die Atos als Systemlieferant in diesem schweizweiten Sicherheitsfunknetz die technische Gesamtverantwortung trägt. Die diesbezüglichen Vorgaben wurden weiter durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in den allgemeinen Bedingungen und Vorgaben zum POLYCOM – Funknetz geregelt. Entsprechend kommt nur die Atos AG für diesen Auftrag in Frage (Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV)
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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