Ausschreibung 1026003: (18040) 570 IT-Dienstleistungen KOGIS
Publiziert am: 21. Juni 2018
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist das Kompetenzzentrum der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Geoinformation. Als Kompetenzzentrum ist swisstopo für die Beschreibung, Darstellung und Aufbewahrung von raumbezogenen Geodaten zuständig.
Der Beschaffungsgegenstand wird in 12 Losen ausgeschrieben.
Wichtig: Innerhalb der im Pflichtenheft aufgeführten Projekte werden einzelne, in sich abgeschlossene Lieferergebnisse / Dienstleistungen innerhalb einzelner Lose abgerufen. Die Lieferergebnisse / Dienstleistungen haben in der Regel keine (losübergreifende) Abhängigkeiten zueinander und Lieferergebnisse können separat abgenommen werden.
Wichtige Information zur Angebotseinreichung:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleihrechtlichen Ausschreibungen gesucht werden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Juni 2018 | Publikationsdatum | |
21. Juni 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
6. Juli 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
6. August 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
13. August 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. November 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2023 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2018 bis 31.10.2023
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | ZK1 Preis und Kosten |
60% | ZK2 Qualitätsanforderungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selbst sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über eine Ansprechpartnerin (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK07 Verfügbarkeit
Die Anbieterin bestätigt, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an den Anbieter vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. Für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall einer angebotenen Person ist eine Stellvertretung mit gleichwertiger Ausbildung sicher zu stellen.
EK08 Führung Mitarbeitende
Die Anbieterin verfügt über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten.
Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
EK09 Gesamtverantwortung
Die Anbieterin tritt als Generalunternehmen auf und übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge.
Die Anbieterin führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei der Anbieterin.
EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1a und Beilage 1b zum Pflichtenheft vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK12 Arbeitsort
Die Anbieterin ist bereit, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen im Umfang von mindestens 8 Stunden pro Woche (= einen Tag vor-Ort).
EK13 Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten
Die Anbieterin bestätigt, dass sie für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010;
• Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Ausschreibung erfolgt in Los 3, 4 und 7 ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein im Pflichtenheft definiertes Abrufverfahren unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Stundenkontingent von 8'000 Stunden (Los 3), 4’800 Stunden (Los 4) und 14'400 Stunden (Los 7) abgerufen.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleihrechtlichen Ausschreibungen gesucht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt die Verantwortung für die anhand der Auftragserteilung übertragene Leistungserbringung und die entsprechende Haftung (insbesondere aus dem Auftrags- oder Werkvertragsrecht).
Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
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