Ausschreibung 1025141: N00.F2 - F2 EP 2017 - 2021 - Datenbank-Unterstützer K und T/G

Publiziert am: 18. Juni 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die Filiale Thun des ASTRA verwaltet ca. 2'400 Kunstbauten entlang der Nationalstrassen (NS). Diese werden in der Kunstbauten-Datenbank KUBA geführt, deren Leitung der Erhaltungsplanung der Filiale (EP F; Fachspezialisten Erhaltungsplanung Kunstbauten und Tunnel / Geotechnik: FaS K + T/G) obliegt.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst die Leistungen des Datenbank-Unterstützers. Der Mandant holt das im Rahmen von Erhaltungsprojekten entstandene Wissen bzw. die erstellten Dokumente ab, pflegt diese in die Datenbank KUBA ein und stellt sie den anderen Fachspezialisten der EP F zur Verfügung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Mandant erbringt fix 2 Arbeitstage à 1 Person pro Woche in der ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun. Die restliche Arbeit fällt vornehmlich beim Mandanten an, abgesehen von Sitzungen (Thun, Visp, Ittigen BE) und eventuelle Lokalterminen (Bern und Wallis).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72320000: Datenbankdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Juni 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. Juli 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 13.07.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.07.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

30. Juli 2018 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in ver-schlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertenunterlagen, N00.F2 - F2 EP 2017 - 2021 - Datenbank-Unterstützer K und T/G".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. August 2018 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in ver-schlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertenunterlagen, N00.F2 - F2 EP 2017 - 2021 - Datenbank-Unterstützer K und T/G".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: Technische Leistungsfähigkeit
- EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Nachweis Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
- EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt der Unternehmung über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 10 Jahren und einem geleisteten Honorarvolumen > CHF 75‘000 mit Angabe von Zeitraum, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. (Geschätzter Jahresumsatz des Auftrages durchschnittlich ca. CHF 150‘000)

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft be-züglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSON
- EK3.1: Konzepteur
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in vergleich-barer Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 10 Jahren und einem von der Schlüsselperson geleisteten Honorarvolumen > CHF 50‘000 mit Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

(*) als Schlüsselperson gilt: Konzepteur

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
- EK4: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

(*) als Schlüsselperson gelten: Konzepteur und Operateur. Für diese beiden Funktionen sind zwei unterschiedliche Schlüsslpersonen anzubieten.

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: NACHWEIS BEZÜGLICH SUBUNTERNEHMER
- EK5: Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteils).

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Schlüsselpersonen, Gewichtung 35%; unterteilt in:
- ZK2.1: Konzepteur, Gewichtung 20%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson (*) über abgeschlossene Arbeiten in vergleichbarer Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 10 Jahren und einem von der Schlüsselperson geleisteten Honorarvolumen > CHF 50‘000 mit Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

Für die Beurteilung des ZK2.1 werden folgende Kriterien herangezogen:
- Referenzprojekt der Schlüsselperson
- Sprachkenntnisse der Schlüsselperson (Anforderungen: Deutsch als Muttersprache oder mit Niveau C1 gemäss GERS und Französisch als Muttersprache oder mit Niveau C1 gemäss GERS)
- Allgemeine Berufs- und Projekterfahrung der Schlüsselperson

- ZK2.2: Operateur, Gewichtung 15%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson (*) über abgeschlossene Arbeiten in vergleichbarer Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 10 Jahren und einem von der Schlüsselperson geleisteten Honorarvolumen > CHF 50‘000 mit Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

Für die Beurteilung des ZK2.2 werden folgende Kriterien herangezogen:
- Referenzprojekt der Schlüsselperson
- Sprachkenntnisse der Schlüsselperson (Anforderungen: Deutsch als Muttersprache oder mit Niveau C1 gemäss GERS und Französisch als Muttersprache oder mit Niveau C1 gemäss GERS)
- Allgemeine Berufs- und Projekterfahrung der Schlüsselperson

(*) als Schlüsselperson gelten: Konzepteur und Operateur. Für diese beiden Funktionen sind zwei unterschiedliche Schlüsslpersonen anzubieten.
Die Option „Junior-Projektleiter“ kommt nicht zur Anwendung. Die Schlüsselpersonen werden nach ihren eigenen Referenzen beurteilt.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 25%; unterteilt in:
- ZK3.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 15%
Anforderungen gemäss Kapitel 2.1.3.1 im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“
- ZK3.2: QM-Konzept / Risikoanalyse, Gewichtung 10%
Anforderungen gemäss Kapitel 2.1.3.2 im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Vom Verfahren ausgeschlossen ist die mit dem Mandat Bauherrenunterstützung (BHU) Beschaffung beauftragte Unternehmung F. Preisig AG, Zürich.

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

12. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht findet nicht statt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch