Zuschlag 1022005: 4 Connectrix MDS 9706 SAN Directoren inklusive Wartung und Support (MI
Publiziert am: 30. Mai 2018
Post CH AG / Informationstechnologie
Art. 13 Abs. 1 lit. c und f VöB: Da die Wartung für die bestehenden SAN Switches kurzfristig per Ende Juli 2018 vorzeitig gekündigt wurde, muss die SAN Infrastruktur so rasch wie möglich ersetzt werden. Aufgrund der hohen Abhängigkeiten zum LAN aufgrund des eingesetzten FCOE-Protokolls und der zwingend notwendigen Kompatibilität mit dem Server-OS und den eingesetzten Storage-Systemen müssen die bestehenden Switches durch Cisco Switches ersetzt werden. Andernfalls kann der störungsfreie Betrieb nicht sichergestellt werden. Da sich die Problem-Eingrenzung im Störungsfall im SAN / Storage Umfeld sehr schwierig gestaltet, muss die Wartung über denselben Anbieter wie die Storage-Wartung beschafft werden. Nur dadurch ist es möglich im sensiblen und höchstkritischen SAN / Storage Umfeld die für den Postbetrieb notwendige schnelle Problemlösung zu gewährleisten. Aus den oben genannten Gründen soll die Beschaffung über den Zuschlagsempfänger DELL EMC getätigt werden.
Die bestehende SAN Umgebung wurde im Jahr 2011 beschafft. Die Storage-Komponenten wurden im Rahmen der WTO Ausschreibung «Ausschreibung Block Storage (ABS)» im Jahr 2016 durch die Post CH AG an die Zuschlagsempfängerin vergeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.05.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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