Ausschreibung 1021657: (18024) 602 Leitung und Durchführung von IT-Projekten CEPI

Publiziert am: 25. Mai 2018

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Der Zweck dieser Ausschreibung besteht darin, über einen Zeitraum von 5 Jahren Zugang zu vertieften Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet komplexer und / oder umfangreicher IT-Projekte durch Bereitstellung von Dienstleistungen (Aufträge) zu erhalten. Um die Leitung und Realisieurung dieser Projekte zu unterstützen, werden die ersten drei Lose an maximal 3 Lieferanten vergeben und das 4. Los wird an maximal 6 Lieferanten vergeben. Für jedes der vier Lose sind die Anbieter aufgefordert, zwei Mitarbeiter vorzuschlagen, um das Team der internen Spezialisten der ZAS zu verstärken (für das Los 3 einen Mitarbeiter für das Profil a) und einen Mitarbeiter für das Profil b)). Die Unternehmen werden angewiesen, spezifische Lieferobjekte vorzubereiten und zu liefern, um die Projekte innerhalb der festgelegten Frist, im definierten Umfang und der erforderlichen Qualität abzuschließen.
Angebote für Personalverleih oder Einsatzbetriebe sind nicht zugelassen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Genf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Projektmanagement (geplante Höchstgrenze von 6'000 Stunden)
    Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 2:

    Business Analyse (geplante Höchstgrenze von 11'000 Stunden)
    Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 3:

    Betrieb (geplante Höchstgrenze von 11'000 Stunden)
    Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 4:

    Ausführung von Arbeiten pro Gruppen (geplante Höchstgrenze von 27'000 Stunden)
    Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 6

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2018 Publikationsdatum
25. Mai 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Juni 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

5. Juli 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

11. Juli 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Projektmanagement (geplante Höchstgrenze von 6'000 Stunden) Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2019 bis 31.12.2023
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Erfahrung
40% ZK2 Preis des Angebots
10% ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Business Analyse (geplante Höchstgrenze von 11'000 Stunden) Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2019 bis 31.12.2023
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Erfahrung
40% ZK2 Preis des Angebots
10% ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Betrieb (geplante Höchstgrenze von 11'000 Stunden) Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2019 bis 31.12.2023
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Erfahrung
40% ZK2 Preis des Angebots
10% ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Ausführung von Arbeiten pro Gruppen (geplante Höchstgrenze von 27'000 Stunden) Maximale Anzahl Zuschlagsempfänger: 6
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • 01.01.2019 bis 31.12.2023
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Erfahrung
40% ZK2 Preis des Angebots
10% ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 3 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (mit oder ohne Beizug von Subunternehmen). Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen in den letzten fünf Jahren nach. Dies versteht sich pro Los.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Das heisst, ein Angebot für eines oder mehrere Lose, vorausgesetzt, dass für jedes Abrufverfahren eine Auftragskapazität von etwa 200 Tagen pro Jahr und pro Los zur Verfügung steht.

EK 5 Engagement
Der Anbieter bestätigt, dass alle vorgeschlagenen Personen direkt mit dem Anbieter oder dessen Subunternehmern durch einen Arbeitsvertrag liert sind, so dass ihre Verfügbarkeit für den beabsichtigten Einsatz gewährleistet ist.

EK 6 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 7 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 8 Kosten
Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der Durchführung des vorliegenden Auftrags erstattet werden.

EK 9 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK 11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, den im Pflichtenheft in Beilage 2 enthaltenen Entwurf eines Rahmenvertrags und in Beilage 3 enthaltenen Entwurf eines Einzelvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Auf der Grundlage des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes bestellt der Auftraggeber je nach Bedarf Dienstleistungen bei den Auftragnehmer (siehe auch Ziffer 3.5 Pflichtenheft).

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1021657 (18024) 602 Leitung und Durchführung von IT-Projekten CEPI