Ausschreibung 1021657: (18024) 602 Leitung und Durchführung von IT-Projekten CEPI
Publiziert am: 25. Mai 2018
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Der Zweck dieser Ausschreibung besteht darin, über einen Zeitraum von 5 Jahren Zugang zu vertieften Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet komplexer und / oder umfangreicher IT-Projekte durch Bereitstellung von Dienstleistungen (Aufträge) zu erhalten. Um die Leitung und Realisieurung dieser Projekte zu unterstützen, werden die ersten drei Lose an maximal 3 Lieferanten vergeben und das 4. Los wird an maximal 6 Lieferanten vergeben. Für jedes der vier Lose sind die Anbieter aufgefordert, zwei Mitarbeiter vorzuschlagen, um das Team der internen Spezialisten der ZAS zu verstärken (für das Los 3 einen Mitarbeiter für das Profil a) und einen Mitarbeiter für das Profil b)). Die Unternehmen werden angewiesen, spezifische Lieferobjekte vorzubereiten und zu liefern, um die Projekte innerhalb der festgelegten Frist, im definierten Umfang und der erforderlichen Qualität abzuschließen.
Angebote für Personalverleih oder Einsatzbetriebe sind nicht zugelassen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Genf |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
25. Mai 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
11. Juni 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
5. Juli 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
11. Juli 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Erfahrung |
40% | ZK2 Preis des Angebots |
10% | ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Erfahrung |
40% | ZK2 Preis des Angebots |
10% | ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Erfahrung |
40% | ZK2 Preis des Angebots |
10% | ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- 01.01.2019 bis 31.12.2023
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK1 Erfahrung |
40% | ZK2 Preis des Angebots |
10% | ZK3 Präsentation und Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK 3 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (mit oder ohne Beizug von Subunternehmen). Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen in den letzten fünf Jahren nach. Dies versteht sich pro Los.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK 4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Das heisst, ein Angebot für eines oder mehrere Lose, vorausgesetzt, dass für jedes Abrufverfahren eine Auftragskapazität von etwa 200 Tagen pro Jahr und pro Los zur Verfügung steht.
EK 5 Engagement
Der Anbieter bestätigt, dass alle vorgeschlagenen Personen direkt mit dem Anbieter oder dessen Subunternehmern durch einen Arbeitsvertrag liert sind, so dass ihre Verfügbarkeit für den beabsichtigten Einsatz gewährleistet ist.
EK 6 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 7 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 8 Kosten
Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der Durchführung des vorliegenden Auftrags erstattet werden.
EK 9 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
EK 11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, den im Pflichtenheft in Beilage 2 enthaltenen Entwurf eines Rahmenvertrags und in Beilage 3 enthaltenen Entwurf eines Einzelvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Auf der Grundlage des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes bestellt der Auftraggeber je nach Bedarf Dienstleistungen bei den Auftragnehmer (siehe auch Ziffer 3.5 Pflichtenheft).
Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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