Zuschlag 1018833: QS ERP strategisch
Publiziert am: 15. Mai 2018
Kanton Bern, handelnd durch das Generalsekretariat der Finanzdirektion
Auf die Ausschreibung vom 19.05.2017 sind drei Angebote termingerecht eingegangen. Diese wurden vom Verfahren ausgeschlossen, weil sie der Ausschreibung respektive den Ausschreibungsunterlagen nicht entsprochen haben (Art. 24 Abs. 1 Bst. b ÖBV) und / oder weil Eignungskriterien nicht erfüllt waren (Art. 24 Abs. 1 Bst. c ÖBV). Mit den erwähnten Ausschlüssen verblieb kein Angebot mehr im Verfahren, wodurch ein Vertragsschluss nicht mehr möglich war. Folglich wurde das Vergabeverfahren aus wichtigen Gründen abgebrochen (Art. 29 Abs. 1 ÖBV). Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn die eingereichten Angebote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren (Art. 29 Abs. 2 Bst. d ÖBV). Dieser Ausgang des Verfahrens erlaubt es der Vergabestelle u.a., den Gegenstand im freihändigen, überschwelligen Verfahren zu beschaffen (Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV i.V.m. Art. 6 Abs. 2 ÖBG). Aus diesen Gründen wird der Zuschlag der Rexult AG erteilt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.05.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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