Ausschreibung 1017897: (18100) IKT-Basisinfrastruktur

Publiziert am: 27. April 2018

Parlamentsdienste PARL

Die aktuell im Einsatz stehende IKT-Basisinfrastruktur muss abgelöst und soll durch ein servicebasiertes Modell neu aufgebaut werden. Insgesamt sollen die folgenden Basisservices beschafft, eingeführt und genutzt werden: Netzwerk, Sicherheit, On-site Support und Internet- und Netzwerkanbindung. Bei der Einführung muss die Integration in die bestehende Server-, Applikations-, Sicherheits- und Überwachungs-Infrastruktur der PARL sichergestellt werden.
Der Ausschreibungsgegenstand wird in zwei Lose ausgeschrieben.
Das Los 1 Betrieb IKT-Basisinfrastruktur vom Q3 2018 bis Q4 2027 beinhaltet sieben Grundleistungen und sechs Optionen.
Das Los 2 Internet- und Netzwerkanbindung vom Q4 2018 bis Q4 2027 beinhaltet eine Grundleistung und eine Option.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt an den Standorten der Parlamentsdienste in Bern sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters. Erfüllungsort sind die Standorte der Parlamentsdienste in Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 32424000: Netzwerkinfrastruktur
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Betrieb IKT-Basisinfrastruktur vom Q3 2018 bis Q4 2027

  • Lot 2:

    Internet- und Netzwerkanbindung

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. April 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Beilagen B2 und B8-B11 zum Pflichtenheft. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen und Informationen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Beilage B6) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

16. Mai 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Achtung: Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen B2 und B8-B11 sind bis zum 16.05.2018 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Anhänge mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung bestellt haben, per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

18. Juni 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

21. Juni 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Betrieb IKT-Basisinfrastruktur vom Q3 2018 bis Q4 2027
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK1.1 Spezifische Kompetenzen Anbieterfirma
18% ZK1.2 Spezifische Erfahrung Fachteam und Schlüsselpersonen
18% ZK1.3 Transitionsphase
14% ZK1.4 Betriebsphase
30% ZK2 Preise
10% ZK3 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4.1, 5.1 und 6.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Internet- und Netzwerkanbindung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Spezifische Kompetenzen Anbieterfirma und Qualität des Services
60% ZK2 Preise

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4.2 und 5.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien Los 1

EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Erfahrungen:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag gemäss Leistungsbeschrieb im Kapitel 4.1 des Pflichtenhefts für das gegenständliche Los 1 hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
(Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.)

EK03: Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK04: Ansprechpartner (SPOC):
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05: Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
• Die bei einem Wechsel anfallende Einarbeitungszeit für den Knowhow-Transfer fällt zu Lasten des Anbieters.

EK06: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. (Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden; siehe Referenz [7] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts).

EK07: Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK08: Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) (siehe Referenz [8] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) (siehe Referenz [9] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) siehe Referenz [6] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)

EK09: Wartungs- und Supportorganisation
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Vorgaben sowie die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse (insbesondere die SLA wie im Pflichtenheft und der Beilage 3 dargestellt inklusive den Anforderungen während der Sessionszeit), vollständig erfüllen kann.

EK10: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde

EK11: Schweizer Recht und Gerichtsstand
Der Anbieter akzeptiert, dass alle Verträge mit der Vergabestelle die Rechtswahl Schweizer Recht und den Gerichtsstand Bern vorsehen. Er bestätigt zudem, dass er in allen für die Leistungserbringung relevanten Verträgen mit Subunternehmern die Rechtswahl Schweizer Recht und einen Schweizer Gerichtsstand vorsehen wird. Der Anbieter legt die vorgesehenen Subunternehmer und auf Verlangen die entsprechenden Vertragsabschnitte in den zugehörigen Verträgen offen. Ein Wechsel bei den Subunternehmern ist nur mit vorgängiger Genehmigung der Vergabestelle zulässig.

EK12: Datenbearbeitung/Datenhaltung in der Schweiz
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung/Datenhaltung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher unerlaubte Zugriff vom Ausland von Dritten auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch vorübergehende Daten, Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten.

EK13: Keine Pflicht zur Datenherausgabe
Der Anbieter weist plausibel nach, dass er (inkl. Konzern- und Tochtergesellschaften) und alle von ihm im Rahmen der Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmer keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben.

EK14: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individual-Software, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB der Parlamentsdienste.
Weitere Informationen zu den AGB sind im Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts (Referenz [1]) aufgeführt.

EK15: Weisungen/Richtlinien Informationssicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Weisungen/Richtlinien bezüglich der Informationssicherheit der PARL eingehalten werden:
• Weisung über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie und über den Informationsschutz in den Parlamentsdiensten vom 02.02.2015
• Richtlinie Informationssicherheit in Projekten vom 01.09.2014
• Richtlinie IKT-Betrieb vom 01.09.2014
• Richtlinie für den Einsatz von Proxysperrlisten bei den Parlamentsdiensten vom 12.09.2012
Die entsprechenden Weisungen/Richtlinien sind in den Beilagen 7-10 des Pflichtenhefts dokumentiert.

EK16: Richtlinie Risikomanagement / Internes Kontrollsystem (IKS)
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die "Richtlinie für das Risikomanagement und des internen Kontrollsystems (IKS) der Parlamentsdienste vom 20.07.2015" der PARL einhalten wird.
Die entsprechende Richtlinie ist in der Beilagen 11 des Pflichtenhefts dokumentiert.

EK17: Si004 - Web Proxy Richtlinie BV
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungserbringung die Richtlinie "ISB, Si004 – Regelung der Zugriffe auf Ressourcen im Internet, Web Proxy Richtlinie BV, Version 1.1 vom 10.4.2016" einhalten wird.
Die entsprechende Vorgabe ist in der Beilagen 13 des Pflichtenhefts dokumentiert.

EK18: Grundschutzkataloge
Die Parlamentsdienste pflegen und unterhalten einen Grundschutz gemäss den Vorgaben vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Der Anbieter bestätigt, dass er den Grundschutzkatalog der Parlamentsdienste einhalten wird:
Referenzen:
http://www.bsi.de
https://www.bsi.bund.de/cln_164/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html

EK19: ISO / COBIT
Die zu erbringenden Dienstleistungen oder das zu erarbeitende Werk muss zwingend die von ISO geforderten Sicherheitselemente, sowie deren Kontrollen, stützen respektive sich diesen unterordnen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der Standards:
ISO27000, ISO27001, ISO27002.
Referenzen:
http://www.iso.org
http://www.iso27000.org

EK20: Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe gemäss Anhänge [A7.1, 7.2 und 7.3] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

EK21: Gemeinsame Eigentumsrechte
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Individualentwicklung inkl. dazugehöriger Dokumentation) vollumfänglich beiden Vertragsparteien (dem Auftraggeber und dem Anbieter) gehören.
Darüber hinaus bestätigt er, dass er im Rahmen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags keine Produkte, deren exklusive Eigentumsrechte im Besitze Dritter sind, ohne entsprechende Lizenz verwendet oder dass möglicherweise anfallende Lizenzkosten im angebotenen Preis inkludiert und als solche ausgewiesen sind. Schriftliche Bestätigung.

EK22: Aufbau IKT-Basisinfrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass die IKT-Basisinfrastruktur ab Q1 2019 gemäss Pflichtenheft Kapitel 4.1.1 und 4.1.2 vollständig betriebsbereit ist.

EK23: Projektführungsmethode HERMES
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Projektarbeiten und Ergebnisse gemäss der Projektführungsmethode HERMES (vgl. http://www.hermes.admin.ch/) durchführen wird.

EK24: SLA-Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er die SLA-Vorgaben gemäss Beilage [B3] vorbehaltslos akzeptiert.

EK25: Finanzielle Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er die Finanziellen Vorgaben gemäss Beilage [B14] vorbehaltslos akzeptiert.

Eignungskriterien Los 2

EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Erfahrungen:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag gemäss Leistungsbeschrieb im Kapitel 4.2 des Pflichtenhefts für das gegenständliche Los 2 hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
(Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben).

EK03: Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft für das Los 2 umschrieben erfüllen zu können.

EK04: Ansprechpartner (SPOC):
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05: Bereitschaft zum Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06: Sprachkenntnisse SPOC und Einführungsteam
Der Anbieter bestätigt, das der eingesetzte SPOC und das für die Einführung des Services eingesetzte Team in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; siehe Referenz [13] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts).

EK07: Sprachkenntnisse Supportorganisation
Der Anbieter weist nach, dass die Personen, die in den angebotenen Supportleistungen im Rahmen dieses Auftrages zum Einsatz kommen in Deutsch und/oder Französisch mündlich kommunizieren können ((Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; siehe Referenz [13] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts).

EK08: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. (Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden; siehe Referenz [7] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts).

EK09: Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK10: Aufbau IKT-Basisinfrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass der Service "Internet- und Netzwerkanbindung" ab 01.01.2019 gemäss Pflichtenheft Kapitel 4.2.1 und 4.2.2 vollständig betriebsbereit ist.

EK11: Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) (siehe Referenz [8] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) (siehe Referenz [9] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) siehe Referenz [6] Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts)

EK12: Wartungs- und Supportorganisation
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Vorgaben sowie die Supportleistungen und entsprechenden Leistungen und Ergebnisse (insbesondere die SLA wie im Pflichtenheft und der Beilage 3 dargestellt inklusive den Anforderungen während der Sessionszeit), vollständig erfüllen kann

EK13: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK14: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
• für Kauf und Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB der Parlamentsdienste.
Weitere Informationen zu den AGB sind im Kapitel 0.1 des Pflichtenhefts (Referenz [1]) aufgeführt.

EK15: Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe gemäss Anhänge [A7.1, 7.2 und 7.3] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

EK16: SLA-Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er die SLA-Vorgaben gemäss Beilage [B3] vorbehaltslos akzeptiert.

EK17: Finanzielle Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er die Finanziellen Vorgaben gemäss Beilage [B14] vorbehaltslos akzeptiert.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
• für Kauf und Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB der Parlamentsdienste.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste PARL
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1017897 (18100) IKT-Basisinfrastruktur