Zuschlag 1016945: Wartung SW LISA
Publiziert am: 22. Juni 2018
SBB Infrastruktur
Im Rahmen der vorliegenden freihändigen Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 lit c VöB werden folgende Leistungen beschafft: Der Lieferant des Rangierkommunikationsmittel LISA und deren Umsysteme und Zubehör (Gesamtsystem LISA) ging im Juli 2016 in Insolvenz und erbringt für die SBB Telecom keine Leistungen mehr. Dadurch mussten Gewährleistungsarbeiten kurzfristig bei Netmodule beauftragt werden, welche bereits im Rahmen der 2014 beauftragten "Abnahme und Weiterentwicklung" die SBB AG bei der Abnahme und Bewertung der eingeforderten Nachbesserungen unterstützten. Nach der Insolvenz des Lieferanten des Gesamtsystems LISA musste Netmodule einen erhöhten Aufwand treiben, um diese Aufgabe zu bewältigen. Im Zusammenhang mit den Leistungsstörungen und der Insolvenz des Lieferanten des Gesamtsystems LISA hat sich Netmodule über die Jahre hinweg ein grosses Wissen über das System LISA angeeignet (HW, Layout, SW, Audits, Inventar). Durch die geschichtliche Entwicklung und den Umständen geschuldet (Störungen in der Leistungserbringung so wie die Insolvenz des Lieferanten) ist durch ihr langjähriges Consulting (SW Architektur, SW Audit, SW Release) die Firma Netmodule (mit Unterstützung durch Cube TV) aktuell die einzige Firma, welche erstens die technische Kompetenz hat und zweitens auch unter wirtschaftlicher Betrachtung (aufwändig angeeignetes Knowhow) in einem sinnvollen Zeitrahmen qualitativ hochstehenden Softwarereleases für das Rangierkommunikationsmittel LISA inkl. Umsysteme liefern kann. Im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel des Gesamtsystems LISA auf 4G wird ein neuer Systemlieferant im Rahmen einer Ausschreibung evaluiert werden. Netmodule schliesst die Lücke bis zu dieser Vergabe und hilft bis dahin den Betrieb des Systems RKBK sicherzustellen. Ein Wechsel von
Dienstleistung, Wartung und Softwareentwicklung über 3 Jahre.
Netmodule zu einer neuen Unternehmung für diese Übergangszeit (bis zum Wechsel auf 4G) ist aufgrund der technischen Besonderheit nicht möglich bzw. mit übermässigem Aufwand verbunden und keine angemessene Alternative.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.06.2018
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Hilfikerstrasse 3
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Telefon: 079 206 64 67
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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