Ausschreibung 1014013: Ausschreibung Erneuerung VMware-Lizenzen
Publiziert am: 3. April 2018
Kantonspolizei Bern
Die KAPO BE setzt seit 2010 als Server-Virtualisierungsplattform zur Optimierung der Hardware-Nutzung konsequent und einzig das Produkt VMware ein. Nach ursprünglichem Einsatz von wenigen Lizenzen ist die Server-Virtualisierung in den letzten Jahren in der KAPO BE gewachsen, so dass nun die Erneuerung über mehrere Jahre mittels offenem Verfahren ausgeschrieben werden soll. Bei der Ausschreibung soll VMware nicht in Frage gestellt, sondern nur die Lizenzen verlängert werden. Ein potentieller Wechsel der Server-Virtualisierungsumgebung kommt erst wieder in Zusammenhang mit einer Ausschreibung der Server- und Systemplattform in Frage. Eine solche Ausschreibung wird frühestens in Zusammenhang mit dem Bezug des Neuen Polizeizentrums 2027 geprüft. Support-Dienstleistungen rund um VMware (Installation, Konfiguration und Betrieb der VMware-Software) sind nicht Teil der Ausschreibung. Weitere Angaben finden sich in Beilage A zur Simap-Publikation.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. April 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. April 2018 | Frist für Fragen | None |
14. Mai 2018 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail) oder der Post übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung Erneuerung VMware-Lizenzen" sowie "nicht vor dem 16.5.2018 öffnen" zu versenden bzw. abzugeben. |
16. Mai 2018 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail) oder der Post übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung Erneuerung VMware-Lizenzen" sowie "nicht vor dem 16.5.2018 öffnen" zu versenden bzw. abzugeben. |
1. Juni 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Betreffend Ablauf des Beschaffungsverfahrens siehe Ziffer 4.5 hiernach.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Die Kantonspolizei Bern
behält sich vor, die Anbieter für Erläuterungen oder zur Plausibilisierung ihres Angebots zu einem
Bereinigungsgespräch einzuladen. Detailliertere Informationen zu Terminen und Inhalten des Gesprächs werden zu
einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Dazu werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den
Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 hiervor erfüllen. Die
Kantonspolizei Bern weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss
nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe Beilage A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Waisenhausplatz 32, Postfach
3001 Bern
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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