Zuschlag 1013673: Software Upgrade Modernisierung IC2020 Wagenleittechnik (Mitrac)
Publiziert am: 16. August 2018
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Aufgrund der technischen Besonderheiten bezüglich der Modernisierung der bestehenden Software und aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums an der Software kommt nur die Anbieterin in Frage und die Vergabe hat gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB an die Anbieterin zu erfolgen. Es gibt keine angemessen Alternative. Zudem ist die Ersetzung und Ergänzung der bereits erbrachten Leistungen nur durch die Anbieterin möglich, um die Austauschbarkeit mit den bereits erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Die Vergabe hat gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB an die Anbieterin zu erfolgen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.06.2018
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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