Zuschlag 1010971: Elektronische Identifikations- und Signaturdienstleistungen (eID)
Publiziert am: 15. März 2018
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) erteilt SwissSign Group AG im freihändigen Verfahren einen Auftrag für elektronische Identifikationsdienstleistungen (eID) und elektronische Signaturdienstleistungen im Umfang von voraussichtlich total rund CHF 2.6 Mio. exkl. MwSt für die Jahre 2018 bis 2023. Die Leistungen sollen die sichere Authentifizierung als Grundlage der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen von kantonalen und ggf. auch kommunalen Behörden im Kanton Bern durch die Öffentlichkeit ermöglichen, sowie potenziell auch die sichere Authentifizierung von Staatsangestellten oder -beauftragten als Grundlage der Nutzung kantonaler ICT-Systeme. Der angegebene Auftragswert basiert auf der Annahme einer kontinuierlich ansteigenden Benutzerzahl bis auf rund 420'000 Benutzende und 15'000 Signaturen im Jahr 2023. Abweichungen der tatsächlichen Benutzerzahl oder der tatsächlichen Intensität der Nutzung von dieser Annahme, auch aufgrund von zurzeit noch nicht erlassener Gesetzgebung, können dazu führen, dass der tatsächliche Auftragswert höher oder tiefer liegt. Der Auftrag wird aus den folgenden Gründen im freihändigen Verfahren vergeben: Als Grundlage der fortschreitenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse der Kantonsverwaltung betreibt das KAIO das Portal BE-Login (www.be.ch/login), das der Öffentlichkeit die E-Government-Angebote der Kantonsverwaltung vermittelt. Die technische Entwicklung und die steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit erfordern die Beschaffung einer neuen Lösung zur Authentifizierung der Benutzenden. Eine solche Lösung muss namentlich folgende Anforderungen erfüllen: 1. Sie muss die bestehenden und bereits absehbaren zukünftigen technischen, gesetzlichen und Sicherheitsstandards erfüllen, namentlich die bereits absehbaren Anforderungen der geplanten E-ID-Gesetzgebung des Bundes. 2. Sie muss bereits einen wesentlichen Teil der potenziellen Benutzerschaft abdecken, so dass die Benutzenden nach Möglichkeit ein Identifikationsmittel einsetzen können, über das sie bereits verfügen, statt nur für den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Kanton Bern ein neues beschaffen zu müssen. 3. Sie unterstützt ein Vergütungsmodell, bei dem der Kanton die eID-Leistungen pro Transaktion vergütet, ohne dass die Benutzenden selbst etwas bezahlen müssen. 4. Sie stellt einen modularen Identity-Provider-Service zur Verfügung und ermöglicht dem Kanton zusätzlich, später optional selbst als Identitäts-Provider (IDP) aufzutreten, so dass die allenfalls vom Kanton ausgestellten Identifikationsmittel von den Benutzenden auch bei weiteren angeschlossenen Diensten verwendet werden können. 5. Sie setzt nicht voraus, dass die Benutzenden über besondere Hardware wie z.B. Kartenlesegeräte verfügen. Eine Marktanalyse zeigte auf, dass zurzeit allein SwissSign Group AG eine Lösung anbietet, die diese Anforderungen erfüllt. Als Konsortium der SBB, der Schweizerischen Post, der Swisscom sowie verschiedener Schweizer Finanzunternehmen, Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen verfügt sie insbesondere über eine breite Kundenbasis im Kanton Bern. Die meisten Menschen verfügen daher bereits als Folge ihrer Geschäftsbeziehung mit einem der genannten Unternehmen über ein Identifikationsmittel, das auch für die Anmeldung an den E-Government-Angeboten oder ICT-Systemen des Kantons Bern genutzt werden kann, oder sie werden bald über ein solches Identifikationsmittel verfügen. Aus diesen Gründen kommt als Folge der technischen Besonderheiten des Auftrags zurzeit nur SwissSign Group AG als Anbieterin in Frage (Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV, BSG 731.21). Der Auftrag ist daher im freihändigen Verfahren an SwissSign Group AG zu vergeben. Das KAIO behält sich vor, den Auftrag vorzeitig zu beenden und öffentlich auszuschreiben, sobald ein wirksamer Wettbewerb unter Anbieterinnen von eID-Lösungen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, möglich erscheint.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.03.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der
Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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