Vorankündigung 1009067: Marktabklärung integriertes Zeitwirtschaftssystem Kanton Luzern

Publiziert am: 3. März 2018

Kanton Luzern

Die Ablösung der bestehenden dezentralen Organisation der Zeitwirtschaft innerhalb der kantonalen Verwaltung ist aus wirtschaftlichen und personalrechtlichen Gründen wichtig und soll durch eine gemeinsame, systematische und integrierte Zeitwirtschaft ersetzt werden.

Mittels eines RFI (Request for Information) soll eine Marktabklärung erfolgen, um die Grundlagen für eine Abschätzung der Risiken und Realisierbarkeit für die Konzeption und Einführung eines integrierten Zeitwirtschaftssystems im Kanton Luzern zu liefern. Zudem soll abgeklärt werden, ob für die Bedürfnisse des Kantons Luzern im Markt integrierte Standardlösungen mit sämtlichen Modulen vorhanden sind (als „On-Premise-Lösung“ oder Cloud-Lösung) oder eine Individualentwicklung ausgeschrieben werden soll. Diese Grundlagen umfassen technische, organisatorische, inhaltliche und finanzielle Aspekte.

Zur Teilnahme am RFI ist eingeladen, wer für den Kanton Luzern eine Applikation / Software-Lösung für ein integriertes Zeitwirtschaftssystem inklusive Leistungserfassung sowie Personaleinsatzplanung anbieten kann.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Vorankündigung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48450000: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
  • 72212450: Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Weitere Informationen

Generelle Teilnahmebedingungen:

Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen RFI und keine Ausschreibung. Angebote sind keine erwünscht und werden auch nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber geht gegenüber dem Informationslieferanten keine weiteren Verpflichtungen ein.
Eine Teilnahme und Einsendung der Anbieterinformationen geschieht auf freiwilliger Basis und ist absolut unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen späteren Ausschreibung.
Die Beantwortung des RFI gibt dem Informationslieferanten keinerlei Vorteil für eine allfällig spätere Ausschreibung. Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfällig späteren Ausschreibung.
Für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und zur Verfügung gestellte Dokumente des Informationslieferanten wird seitens Auftraggeber keine Entschädigung geleistet und sind vom Informationslieferanten selber zu tragen.


Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab:
3. März 2018

Kontakt

Kanton Luzern
Hirschengraben 36
6002 Luzern
Telefon: 041 228 55 55
E-Mail-Adresse:  
personal@lu.ch