Ausschreibung 1009051: (18030) 305 Linked Data Plattform

Publiziert am: 5. März 2018

Schweizerisches Bundesarchiv BAR

Das BAR und das BAFU (Bundesamt für Umwelt) haben eine enge Zusammenarbeit beim Aufbau, Betrieb und bei der Weiterentwicklung einer produktiven Linked Data Plattform vereinbart. Die Federführung für die gesamte WTO-Ausschreibung liegt beim BAR.

Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl von IT-Dienstleistern in drei Losen (Beschrieb siehe Ziffer 2.4).

Wichtige Information zur Angebotseinreichung:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleihrechtlichen Ausschreibungen gesucht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt die Verantwortung für die anhand der Auftragserteilung übertragene Leistungserbringung und die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort der künftigen Auftragnehmerin. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist an folgender Adresse:
Bundesarchiv BAR
Archivstrasse 24
CH-3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48900000: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Triplestore Infrastruktur (Einzelzuschlag)

  • Lot 2:

    IT-Dienstleistungen RDF-Spezialisten (Anzahl Zuschläge: 3, total 15'000 Stunden)

  • Lot 3:

    IT-Dienstleistungen Visualisierungs-Experten (Einzelzuschlag, total 15'000 Stunden)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. März 2018 Publikationsdatum
5. März 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. März 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. April 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

27. April 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2018 Geplanter Projektstart
28. Februar 2025 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Triplestore Infrastruktur (Einzelzuschlag)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • In Los 1 wird mittels Einzelzuschlag ein kompetenter, zuverlässiger und leistungsstarker Service-Provider gesucht, welcher die benötigte Service-Organisation in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bereitstellt, erfolgreich die bestehenden Daten aus dem Altsystemen migriert und anschliessend die Triplestore Infrastruktur im Regelbetrieb betreibt. Nach erfolgreicher Einführung stellt der Service-Provider sowohl den Servicebetrieb als auch den Support über den gesamten Leistungszeitraum sicher und kann allfällige Beratungs- und Integrationsleistungen im Auftrag der Auftraggeberin erbringen.
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 28.02.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Preis und Kosten
12.5% ZK2.1: Projektteam
7.5% ZK2.2: Initiale Bereitstellung Triplestore Infrastruktur
7.5% ZK2.3: Management von Services in Cloud Infrastrukturen
10% ZK2.4: Syntaktische und semantische Prüfung der Daten
5% ZK2.5: Service-Lifecycle der Triplestore Infrastruktur
5% ZK2.6: Skalierbare und performante Software-Architektur
7.5% ZK2.7: Referenzen zu der Software der offerierten Triplestore-Lösung
15% ZK2.8: Performance Abfrage des Triplestores

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: IT-Dienstleistungen RDF-Spezialisten (Anzahl Zuschläge: 3, total 15'000 Stunden)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • In Los 2 werden drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche als RDF-Spezialisten Beratungs- und Erweiterungsleistungen im Bereich RDF-Datenaufbereitung und der Software-Entwicklung im Bereich RDF-Datenbanken und Webservices im Auftrag der Auftraggeberin erbringen können. Die im Rahmen von Los 2 entwickelte Software muss für Dritte frei zur Verfügung stehen, damit sie als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen dienen kann. Die Software ist daher unter einer von der Open Source Initiative genehmigter Lizenz zu publizieren (vgl. Open Source Licenses & Standards).
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 28.02.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Preis und Kosten
5% ZK2.1: Zertifizierung Certified Professional for Software Architecture
15% ZK2.2: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / RDF
10% ZK2.3: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / Linked Data
10% ZK2.4: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / Relationale Datenbanken
10% ZK2.5: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / Webprogrammierung und Webarchitektur
20% ZK2.6: Lösungskonzept Basistool RDF-Integration

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: IT-Dienstleistungen Visualisierungs-Experten (Einzelzuschlag, total 15'000 Stunden)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • In Los 3 wird ein Zuschlagsempfänger gesucht, der die Web-Visualisierungen mit Daten aus dem SPARQL Endpoint realisiert und entsprechende Beratungs- und Erweiterungsleistungen im Auftrag der Auftraggeberin erbringen kann. Die im Rahmen von Los 3 entwickelte Software muss für Dritte frei zur Verfügung stehen, damit sie als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen dienen kann. Die Software ist daher unter einer von der Open Source Initiative genehmigter Lizenz zu publizieren (vgl. Open Source Licenses & Standards).
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 28.02.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Preis und Kosten
5% ZK2.1: Zertifizierung Certified Professional for Software Architecture
15% ZK2.2: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / RDF und SPARQL
20% ZK2.3: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / Web-Frontend basierter Programmierung
10% ZK2.4: Erweiterte Fachkompetenz im Bereich Software-Entwicklung / Open-Source Tools
20% ZK2.5: Lösungskonzept Basistool Visualisierung

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A4 und A5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selbst sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html).
Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche in den letzten 5 Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen wurden.
Als Massgabe für einen Projekterfolg gilt eine mindestens durchschnittliche Gesamtzufriedenheit (Note 2) der Referenzperson hinsichtlich, Termintreue, Budgeteinhaltung, Qualität und Zusammenarbeit (Skala 1-3).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über eine Ansprechpartnerin (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.

EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09
Einhaltung Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BinfV];
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Juli 2015 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung [WIsB]);
- Vorgaben des ISB vom 19. Dezember 2013 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilagen 1a, 1b und 1c. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 zum Pflichtenheft vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12
Personalverleih
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden sind entweder bei der Anbieterin angestellt oder arbeiten als Subunternehmer in ihrem Namen. Personalverleihfirmen dürfen nicht als Anbieterinnen auftreten.

EK13
Sitzungsort
Die Anbieterin ist bereit, die Standorte der Bundesverwaltung in der Schweiz als Sitzungsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen zu erbringen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom 20.10.2010;
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010;
- Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilagen 1a, 1b und 1c. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerisches Bundesarchiv BAR
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1009051 (18030) 305 Linked Data Plattform