Ausschreibung 1005277: BPK ICT 2019
Publiziert am: 1. Februar 2018
Bernische Pensionskasse (BPK)
Ziel ist es einen geeigneten Anbieter für den Betrieb der Dienstleistung im Bereich Rechenzentrum zu finden. Der detaillierte Gegenstand und Umfang des Auftrages ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Sitz der BPK |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Februar 2018 | Publikationsdatum | |
1. Februar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. März 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. Februar 2018 | Frist für Fragen | Die Anbieter haben die Möglichkeit, sich die Aufgabenstellung und den Prüfungsumfang zusätzlich erläutern zu lassen. Allfällige Fragen sind bis am 19. Februar 2018 über das Frageforum www.simap.ch einzureichen. |
30. März 2018 | Abgabetermin 23:59 | Es sind 1 Exemplar in elektronischer Form (USB Stick) und 5 physische Exemplare schriftlich mit einer rechtsgültigen Unterschrift in einem verschlossenen Kuvert einzureichen. |
6. April 2018 | Offertöffnung | Es sind 1 Exemplar in elektronischer Form (USB Stick) und 5 physische Exemplare schriftlich mit einer rechtsgültigen Unterschrift in einem verschlossenen Kuvert einzureichen. |
1. Oktober 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Als Grundlage für den Vertrag gelten die AGB 2015 der SIK (http://www.sik.ch/dok/AGBderSIK-Ausgabe-150101.pdf) sowie der Vertragsvorlage gemäss Beilage.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der oder dem Anbietenden mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben. Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften, beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise oder Unterschriften, oder andere zwingende Inhalte fehlen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schläflistrasse 17
3000 Bern 22
Telefon: 031 633 00 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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