Ausschreibung 1003579: (18029) 101 "CUBE" - Datawarehouse der Bundesversammlung

Publiziert am: 23. Januar 2018

Parlamentsdienste, Informatik und neue Technologien (IT)

Die Parlamentsdienste führen ein Datawarehouse, inklusive Reporting. Es wurden bereits vier zentrale Produktionsdatenbanken integriert. Die daraus entstandenen Berichte bilden die Geschäftstätigkeit der Räte quantifizierend ab. Es gilt, einen neuen Dienstleistungserbringer für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informationssystems zu finden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Parlamentsdienste
CH-3003 Bern
oder nach Absprache mit dem Zuschlagsempfänger

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72310000: Datenverarbeitung
  • 72316000: Datenanalyse
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Januar 2018 Publikationsdatum
23. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Februar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

5. März 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

9. März 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2018 Geplanter Projektstart
30. Juni 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
75 Punkte ZK1 Referenzauskunft Projektleiter
75 Punkte ZK2 Anzahl Jahre Berufserfahrung Projektleiter
125 Punkte ZK3 Referenzauskunft Entwickler
125 Punkte ZK4 Anzahl Jahre Berufserfahrung Entwickler
500 Punkte ZK5 Gesamtpreis
100 Punkte ZK6 Onboardingkonzept

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 04).
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK03 Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft, bei Onsite Einsätzen den Arbeitsort Bern zu akzeptieren.
Schriftliche Bestätigung.

EK04 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Schriftliche Bestätigung.

EK05 Spesen
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz, dass keine Spesen ausbezahlt werden.
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, ausschliesslich Projektleiter und Entwickler für die Erfüllung der Leistungen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache mündlich und schriftlich (mindestens Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in einer diesen beiden Sprachen erstellen können.
Als Nachweis ist zu beschreiben, wie dieses Kriterium erfüllt wird und wenn die aufgeführten Schlüsselpersonen weder Deutsch noch Französisch als Muttersprache haben, so sind die entsprechenden Sprachzertifikate beizulegen bzw. eindeutig nachzuweisen inwiefern die Sprachniveaus erfüllt werden (z.B. durch Belegen von entsprechender Berufserfahrung im IT-Umfeld im relevanten Sprachraum).

EK07 Ressourcen und Fachkompetenzen
Der Auftragsnehmer verfügt über die nötigen personellen Kapazitäten und das Fachwissen, um alle notwendigen Arbeiten, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind, gewährleisten zu können. Das erwähnte Fachwissen umfasst auch die nötigen technischen Fachkompetenzen der bei den PD eingesetzten Systeme (MSFT Windows Server 2008/2012, MSFT SQL 2008/2014, MSFT MOSS 2010/2013).
Es wird vorausgesetzt, dass die für das Projekt eingesetzten MA über mindestens 3 Jahre Erfahrungen auf einem der oben erwähnten Systeme verfügen und in mindestens 3 IKT-Projekten, wo diese Systeme eingesetzt wurden, aktiv mitgearbeitet haben.
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation betreffend personellen Ressourcen und deren Fachkompetenzen (Lebensläufe/Diplome/Zertifikate und Beschreibung der Projekterfahrungen aller für das vorliegende Projekt eingesetzten Mitarbeiter).

EK08 Projektergebnisse und Dokumentation
Der Anbieter bestätigt, dass die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder in französischer Sprache erstellt und abgeliefert werden.
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB der Parlamentsdienste (IT)
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Projekterfahrung DWH
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von drei erfolgreich durchgeführten Projekten mit Gesamtverantwortung im DWH-Umfeld (DataWarehouse Appliance Lösungsentwicklung) nach. Dabei muss es sich um die Entwicklung einer komplexen DataWarehouse Appliance Lösung handeln. Der durch den Anbieter selbst geleistete Umfang muss sich auf mind. 1‘000 Stunden und 6 Monate Dauer belaufen und muss mindestens die folgenden Charakteristiken aufweisen:
Mindestens 5 Datenbanken als Datenquellen, wobei mindestens eine der Datenbanken über 50 Tabellen aufweist.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 05) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK11 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Eskalationsstelle
Nachweis, dass der Anbieter über eine Eskalationsstelle verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Dieser muss zudem über mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch verfügen (Niveau C1).
Schriftlicher Nachweis unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC, sowie Lebenslauf woraus hervorgeht, dass die Person die geforderte Kompetenz und (Sprach-) Kenntnisse besitzt.

EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Vertraulichkeitserklärung
Der Anbieter ist bereit, die Vertraulichkeitserklärung in Anhang 11 des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Keine Proprietäre Software
Der Anbieter bestätigt, dass die Applikationen nicht mit einer proprietären Software entwickelt werden oder der Source Code über ein Escrow-Agreement für die PD gesichert wird.
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• Ergänzende AGB der Parlamentsdienste (IT) (Anhang 19)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste, Informatik und neue Technologien (IT)
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1003579 (18029) 101 "CUBE" - Datawarehouse der Bundesversammlung