Zuschlag 1003347: Software-Entwicklungen
Publiziert am: 23. Januar 2018
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2018 und 2019 Aufträge im Umfang von rund CHF 880'000.00 für Software-Entwicklungen und damit verbundene Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Arbeiten an der Registerführungssoftware GERES, die die Datendrehscheibe für den Austausch von Einwohnerdaten zwischen Gemeinden, Kanton und Bund ist: - ca. CHF 80‘000: Verbesserung der Performance, der Datenqualität und der Vereinfachung der Historisierung. - ca. CHF 400‘000 pro Jahr: Weiterentwicklung und Wartung der Funktionalitäten der Basis- und Zusatzfunktionen von GERES. Die Aufträge erfolgen im Rahmen des Vereins „GERES-Community“ der an GERES beteiligten Kantone und in Vollzug eines im Jahr 2006 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag- Gesetz, BIG, BSG 152.031.2). Zudem erteilt die Kantonsverwaltung Bedag Informatik AG im Jahr 2018 Aufträge im Umfang von rund CHF 260'000 für die Wartung und Weiterentwicklung der E-Government-Plattform BE-Login. Dieser Auftrag wird im 1. Quartal 2018 neu ausgeschrieben. Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil Bedag Informatik AG die Entwicklerin der Software GERES bzw. BE-Login ist und daher als einzige Anbieterin über das für eine erfolgreiche Weiterentwicklung notwendige Know-how verfügt. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.01.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei
Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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