Zuschlag 1003345: Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum

Publiziert am: 23. Januar 2018

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern

Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2018 und 2019 Aufträge im Umfang von je rund CHF 44.0 Mio. für den Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum und damit verbundenen Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Anwendungen:

JGK-ASV: Anwendungen des Sozialversicherungswesens
POM-SVSA: Anwendungen des Strassen- und Schiffsverkehrs
BVE-GS/AG: Anwendungen der Geoinformation
FIN-FV: Finanzinformationssystem (FIS)
FIN-SV: Steuerveranlagung (NESKO)
FIN-PA: Personalinformationssystem (PERSISKA)
FIN-KAIO: Plattformen und Anwendungen der ICT-Grundversorgung wie das E-Mail-System, die Registerplattform GERES und die kantonale Web-Plattform (BE-WEB).

Die Aufträge erfolgen in Vollzug eines im Jahr 1999 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG, BSG 152.031.2).

Gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (IVöB) und Art. XXIII:2 des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422) brauchen öffentliche Auftraggeber Aufträge nicht nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu vergeben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt: Zur öffentlichen Sicherheit gehören auch die Informationssicherheit und der Datenschutz in Bezug auf behördliche Datensammlungen. Im vorliegenden Fall geht es um den Betrieb der strategischen Anwendungen der Kantonsverwaltung, mit denen Personendaten der ganzen Kantonsbevölkerung oder grosser Teile davon bearbeitet werden. Dazu gehören auch besonders schützenswerte Personendaten und solche, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterstehen, wie Angaben über die Konfession, Steuerpflicht, Krankheiten oder Sozialhilfeleistungen. An der Vertraulichkeit dieser Daten, die in ihrer Gesamtheit die sehr detaillierte Profilierung der ganzen Bevölkerung erlauben würden, besteht ein sehr hohes öffentliches Sicherheitsinteresse. Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage im Bereich der Informationssicherheit besteht das ernstzunehmende Risiko, dass, wenn der Auftrag für den Betrieb der entsprechenden Anwendungen einer nicht vom Kanton, allenfalls sogar ausländisch beherrschten Unternehmung vergeben würde, diese (ungeachtet vertraglicher Verpflichtungen über Informationssicherheit und Datenschutz) in den tatsächlichen Einflussbereich ausländischer Nachrichtendienste oder anderer ausländischer Behörden geraten könnte. Solche Akteure könnten dadurch unbefugt auf die genannten Daten zugreifen. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollen diese Anwendungen durch den Kanton selbst bzw. durch die vollständig dem Kanton Bern gehörende Bedag Informatik AG betrieben werden.

Eine freihändige Vergabe ist zudem gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Auch diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: Die Systeme bestehen mehrheitlich aus teilweise relativ alten Eigenentwicklungen mit einer Reihe teils komplexer gegenseitiger Abhängigkeiten und Schnittstellen, und teilweise nimmt Bedag in Bezug auf die Anwendungen auch Entwicklungs- und Supportaufgaben wahr. Daher wäre die Migration der Anwendungen im laufenden Betrieb zu einem anderen Rechenzentrumsanbieter, auch soweit sie technisch möglich wäre, mit einer Vielzahl zu lösender Schnittstellen- und Abgrenzungsfragen und als Folge davon mit Ausfall- oder Störungsrisiken verbunden, die angesichts der auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen nicht hinnehmbar sind. Weil eine Reihe von essenziellen Staatsaufgaben wie der Zahlungsverkehr des Staates, das Personalwesen und die Lohnzahlung, die Steuerveranlagung und die Sicherheit im Strassenverkehr ohne diese Anwendungen nicht mehr wahrgenommen werden könnten, muss das Risiko von Ausfällen und Störungen so gering wie möglich gehalten werden. Eine öffentliche Ausschreibung der Aufträge ist unter diesem Gesichtspunkt erst möglich, sobald die Anwendungen im Rahmen des normalen Software-Lebenszyklus durch neue abgelöst werden und daher ohnehin eine Migration stattfinden muss.

Überdies wird der Regierungsrat im Jahr 2018 in Umsetzung des Postulats gemäss der Motion 028-2016 über eine neue Eigentümerstrategie für Bedag Informatik AG entscheiden. Diese wird auch festlegen, wie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kanton und Bedag zukünftig zu gestalten sind und ob Bedag zukünftig vom öffentlichen Beschaffungsrecht ausgenommene, so genannte quasi-in-house-Aufträge des Kantons erhalten soll. Selbst wenn eine öffentliche Ausschreibung der Rechenzentrumsbetriebsaufträge des Kantons unter Inkaufnahme der oben genannten Risiken möglich wäre, läge es daher im überwiegenden öffentlichen Interesse des Kantons, diesen politischen Entscheid nicht durch eine Ausschreibung zu präjudizieren. Sollte Bedag nämlich wesentliche Teile der Aufträge verlieren, könnte dies das wirtschaftliche Überleben des kantonseigenen Unternehmens gefährden, zum Verlust der hohen Investitionen des Kantons in Bedag führen, und die zur Erarbeitung der neuen Eigentümerstrategie für Bedag laufenden Arbeiten gegenstandslos machen. Dies ist im Interesse des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel zu verhindern. Weil die Umsetzung einer neuen Eigentümerstrategie bis mindestens Ende 2019 dauern wird, ist, wie bereits letztmals, die Vergabe der vorliegenden Aufträge für zwei Jahre angemessen.
Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72268000: Bereitstellung von Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Bedag Informatik AG, Bern
CHF 44,000,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

23.01.2018


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei

Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern

angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.kaio@fin.be.ch

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