Zuschlag 1003137: Verlängerung Betriebs & Wartungsverträge SAP Basisbetrieb BVE
Publiziert am: 15. August 2018
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern verlängert die anschliessend an ein offenes Verfahren mit der Bedag Informatik AG abgeschlossene Vereinbarung zur Erbringung von Informatikdienstleistungen für den Basisbetrieb SAP für eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei der Vergabe des SAP Basisbetriebs an die Bedag Informatik AG handelt es sich insofern um eine zeitlich limitierte Überbrückungslösung als der Kanton Bern zurzeit die Einführung einer ERP-Gesamtplattform mit Dienstleistungszentren (Shared Service Centers SSC) in der Verwaltung des Kantons Bern vorbereitet. Für die Übergangszeit sollen die Betriebsverträge mit der Bedag Informatik AG nicht neu ausgeschrieben werden um die Austauschbarkeit zwischen den beiden Systemen zu gewährleisten (ÖBV Art 7. f).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.01.2018
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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