Ausschreibung 1003053: ESCAH MDM

Publiziert am: 13. Februar 2018

Schweizer Armee Logistikbasis der Armee

Für die effiziente und sichere Abwicklung der Logistikprozesse in den Bereichen Lagerverwaltung, Instandhaltung und Betrieb von Immobilien setzt die Logistikbasis der Armee mobile Anwendungen (mobile Scanner) ein. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein leistungsfähiger Partner gesucht, der in der Lage ist, für die mobilen Scanner (Handheld Computer, Smartphones, Tablets sowie Staplerterminals) eine MDM-Lösung (Mobile Device Management) bereitzustellen und in die bestehende Systemumgebung der FUB zu integrieren. Die MDM-Lösung muss das Management der mobilen Scanner ermöglichen und Unterstützung in Bezug auf die Sicherheit der mobilen Endgeräte und der damit bearbeiteten Daten bieten.

Folgende Grundleistungen sind zu erbringen:
- Konzeption, Implementierung, Konfiguration und Einführung einer MDM-Lösung
- Lizenzen und Wartung über 5 Jahre


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind an Standorten der FUB zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 48622000: Betriebssystemsoftwarepaket für Minicomputer
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Februar 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

15. März 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

26. März 2018 Abgabetermin 00:00

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

29. März 2018 Offertöffnung

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Juni 2018 Geplanter Projektstart
30. Mai 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2 Lieferantenselbstdeklaration

E3 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E4 Gesamtverantwortung für vorliegendes Projekt
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen / Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5 Geheimschutzverfahren / Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.

E6 Firmenreferenzen „MDM-Lösung“
Der Anbieter muss als Generalunternehmer oder Konsortialführer mindestens 3 vergleichbare Kundenreferenzen für den Einsatz der angebotenen MDM-Lösung nachweisen können. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn
- mit der MDM-Lösung mind. 500 Geräte verwaltet werden
und
- die Inbetriebnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt ist.

E7 Partnerschaft mit MDM-Hersteller
Der Anbieter bestätigt, dass er ein offizieller Implementierungspartner für die angebotene MDM-Lösung ist.

E8 Technologiepartnerschaft mit Checkpoint (MDM Hersteller)
Der Anbieter bestätigt, dass der Hersteller der von ihm angebotenen MDM-Lösung offizieller Mobility-Technologiepartner von Checkpoint ist. (https://www.checkpoint.com/partners/opsec/) -->View Partners By: Mobility

E9 Partnerschaft mit Checkpoint
Der Anbieter bestätigt, dass er ein offizieller Implementierungspartner von Checkpoint ist.

E10 Servicestelle
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine Servicestelle in der Schweiz verfügt und mit eigenem Servicepersonal, eine Reaktion (am Telefon / Arbeiten vor Ort) durch den Anbieter im Falle von Reparaturen und/oder Serviceleistungen innerhalb der normalen Arbeitszeiten (Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr) gewährleistet.

E11 Wartung der Lösung
Der Anbieter bestätigt, dass er die angebotene MDM-Lösung während der Vertragsdauer wartet und regelmässig mit aktuellen Sicherheitsupdates versorgt. Insbesondere werden neu erscheinende Betriebssysteme und Versionen in Abhängigkeit der Marktdurchdringung durch den Anbieter bereitgestellt. Alle Kosten für diese Leistungen sind im Offertpreis enthalten.

E12 Projektsprache
Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, das Projekt über die gesamte Mandatsdauer in deutscher Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln.

E13 Teilnahme technische Überprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er im Falle eines Aufgebots an der technischen Überprüfung gemäss Pflichtenheft Kap. 8.7 teilnehmen wird.

E14 Einsatz Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen Schlüsselpersonen nach Vertragsabschluss in der entsprechenden Rolle eingesetzt werden und nur mit Zustimmung des Auftraggebers ersetzt werden dürfen.

E15 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizer Armee Logistikbasis der Armee
Kasernenstrasse 19
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@ar.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1003053 ESCAH MDM