Ausschreibung 1002977: (17104) 620 Arbeitsplatz Bund

Publiziert am: 19. Januar 2018

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Führungsunterstützungsbasis FUB, EDA-IT

Mit der vorliegenden Ausschreibung evaluiert das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den bundesweiten Bedarf an Arbeitsplätzen im Bereich der Büroautomation, für den Feldeinsatz (Ruggedized Geräte) sowie Dienstleistungen. Hauptabnehmer werden die Leistungserbringer der Departemente EFD, VBS und EDA sein.

In den Losen 01 bis 04 wird die jeweilige Hardware mittels genau spezifizierter Musterspezifikation zur bestmöglichen Vergleichbarkeit für die Zuschlagserteilung ausgeschrieben. Der effektive Bedarf wird den Anforderungen, Strategien und der in den nächsten Jahren verfügbaren Technik angepasst.

Den Zuschlag je Los erhalten zwei verschiedene Hersteller resp. Herstellerprodukte mit den wirtschaftlich günstigsten Angeboten. Das heisst: Der erste Zuschlag geht an den erstplatzierten Anbieter. Den zweiten Zuschlag erhält der bestplatzierte Anbieter mit einem anderen Herstellerprodukt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30231000: Computerbildschirme und Konsolen
  • 30213000: Personalcomputer
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Feste und mobile Arbeitsplätze

  • Lot 2:

    Thin Clients

  • Lot 3:

    Computermonitore

  • Lot 4:

    Ruggedized Mobile PC’s

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Januar 2018 Publikationsdatum
19. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Februar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Aufgrund der Komplexität bzw. des Umfangs der Ausschreibungsunterlagen werden zwei Fragen-/Antwortrunden durchgeführt:
Erste Fragerunde Datum: 02.02.2018
Zweite Fragerunde Datum: 26.02.2018

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. März 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

26. März 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2018 Geplanter Projektstart
30. Juni 2025 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Feste und mobile Arbeitsplätze
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Insgesamt werden 10‘000 Stück fester und 90‘000 mobiler Arbeitsplätze (über den gesamten Beschaffungszeitraum) als Option ausgeschrieben. Die Bundesverwaltung verfolgt eine Zwei-Produkte-Strategie wobei diese Menge auf zwei verschiedene Herstellerprodukte aufgeteilt werden kann d.h. jeder Zuschlagsempfänger liefert das angebotene Herstellerprodukt u.U. bis zu einer Gesamtmenge von 100‘000 Stück.
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 30.06.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK1.1.085 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 12 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK1.1.086 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 24 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK1.1.090 Qualitätsmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.1.091 Qualitätsmanagementsystem/Umweltmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.1.092 Qualitätsmanagementsystem/Arbeitsschutzmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.1.096 Mehrleistung der Energieeffizienz in Bezug auf die Minimalanforderung der Energieeffizienz in Energy Star 6.1
1000 Punkte ZK1.2.085 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 12 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK1.2.086 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 24 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK1.2.090 Qualitätsmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.2.091 Qualitätsmanagementsystem/Umweltmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.2.092 Qualitätsmanagementsystem/Arbeitsschutzmanagementsystem
1000 Punkte ZK1.2.096 Mehrleistung der Energieeffizienz in Bezug auf die Minimalanforderung der Energieeffizienz in Energy Star 6.1.
5143 Punkte ZK1.1 und ZK 1.2 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Thin Clients
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Insgesamt werden 7‘000 Stück Thin Clients (über den gesamten Beschaffungszeitraum) als Option ausgeschrieben. Die Bundesverwaltung verfolgt eine Zwei-Produkte-Strategie wobei diese Menge auf zwei verschiedene Herstellerprodukte aufgeteilt werden kann d.h. jeder Zuschlagsempfänger liefert das angebotene Herstellerprodukt u.U. bis zu einer Gesamtmenge von 7‘000 Stück.
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 30.06.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK.085 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 12 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK.086 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 24 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK.090 Qualitätsmanagementsystem
1000 Punkte ZK.091 Qualitätsmanagementsystem/Umweltmanagementsystem
1000 Punkte ZK.092 Qualitätsmanagementsystem/Arbeitsschutzmanagementsystem
1000 Punkte ZK.096 Mehrleistung der Energieeffizienz in Bezug auf die Minimalanforderung der Energieeffizienz in Energy Star 6.1.
2571 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Computermonitore
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Insgesamt werden 50‘000 Stück Business Computermonitore (über den gesamten Beschaffungszeitraum) als Option ausgeschrieben. Die Bundesverwaltung verfolgt eine Zwei-Produkte-Strategie wobei diese Menge auf zwei verschiedene Herstellerprodukte aufgeteilt werden kann d.h. jeder Zuschlagsempfänger liefert das angebotene Herstellerprodukt u.U. bis zu einer Gesamtmenge von 50‘000 Stück.
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 30.06.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK.085 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 12 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK.086 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 24 Monaten über die 3 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK.090 Qualitätsmanagementsystem
1000 Punkte ZK.091 Qualitätsmanagementsystem/Umweltmanagementsystem
1000 Punkte ZK.092 Qualitätsmanagementsystem/Arbeitsschutzmanagementsystem
1000 Punkte ZK.096 Mehrleistung der Energieeffizienz in Bezug auf die Minimalanforderung der Energieeffizienz in Energy Star for Displays 7.0.
2571 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Ruggedized Mobile PC’s
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Insgesamt werden 20‘000 Stück Full ruggedized Mobile PC‘s (über den gesamten Beschaffungszeitraum) als Option ausgeschrieben. Die Bundesverwaltung verfolgt eine Zwei-Produkte-Strategie wobei diese Menge auf zwei verschiedene Herstellerprodukte aufgeteilt werden kann d.h. jeder Zuschlagsempfänger liefert das angebotene Herstellerprodukt u.U. bis zu einer Gesamtmenge von 20‘000 Stück.
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 30.06.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1000 Punkte ZK.085 Auf sämtlichen Produkten wird eine Zusatz Vollgarantie von 24 Monaten über die 5 jährige Vollgarantie hinaus gewährt.
1000 Punkte ZK.090 Qualitätsmanagementsystem
1000 Punkte ZK.091 Qualitätsmanagementsystem/Umweltmanagementsystem
1000 Punkte ZK.092 Qualitätsmanagementsystem/Arbeitsschutzmanagementsystem
1000 Punkte ZK.096 Mehrleistung der Energieeffizienz in Bezug auf die Minimalanforderung der Energieeffizienz in Energy Star 6.1.
2143 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 06 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF, EUR oder USD zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Schriftliche Bestätigung des Anbieters betr. Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK02 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Hersteller
Der Anbieter (Hauptniederlassung oder seine angegliederten Ländervertretungen) bestätigt, dass er für die angebotenen Lose der Gerätehersteller ist.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter stellt einen dedizierten Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC verfügbar sein. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen und der Ersatz ist sicherzustellen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen (z.B. Installationsanleitungen) in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu ebringen).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK07 bleibt leer

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, alle eingesetzten Mitarbeitenden bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Bei Verfehlungen gegen die Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen wird der Mitarbeitende mit sofortiger Wirkung von den betreffenden Aufgaben entbunden. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen nach Auftraggeber Entscheid durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK09 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subakkordanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
c) Nach Ablauf hat der Anbieter den erneuten Nachweis unaufgefordert einzureichen. Zuwiderhandlungen kann zu Entzug des Zuschlags führen.
Nachweis zu a): Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB
Nachweis zu b): Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Logib
Nachweis zu c): Schriftliche Bestätigung.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 00).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK11 bleibt leer

EK12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs für die Lieferung von Hardware und Erbringung von Dienstleistungen (Anhang 00)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK13 bleibt leer

EK14 Aktualität der Geräte
Der Anbieter ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers jeweils das aktuellste Modell des zugeschlagenen Gerätes zu liefern, sofern dieses alle Kriterien im mindestens gleichen Umfang erfüllt wie die ursprünglich angebotenen Geräte. Werden Geräte durch Nachfolgemodelle abgelöst, so ist dies frühzeitig mitzuteilen (mindestens 4 Monate vorher, per Brief oder E-Mail mit Bestätigung).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK15 Gesamtverantwortung
Der Anbieter übernimmt die Gesamtverantwortung für das ihm zugeschlagene Los/Lose und stellt sicher, dass je Los mindestens zwei (2) verschiedene Subakkordanten zur Erbringung von Dienstleistungen gemäss Vorgaben des Pflichtenhefts genannt werden.
Seine beteiligten Subakkordanten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. Der Anbieter kann nicht gleichzeitig als Subakkordant auftreten. Tochterunternehmen, welche eine eigenständige juristische Person sind, sind als Subakkordanten zugelassen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK16 Reaktionszeit und Störungsbehebung nach Störungsmeldung
Bereitschaft eine Reaktionszeit nach Störungsmeldung (via eMail, WEB Frontend oder Telefon) von längstens 6 Stunden innerhalb der normalen Arbeitszeiten (vgl. EK17 Erreichbarkeit) sowie eine Störungsbehebung (Teile Tausch/Geräte Tausch) innerhalb 2 Arbeitstagen, ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Störungsmeldung beim Anbieter, zu übernehmen.
Der telefonische Zugang muss kostenlos und kein 1st Level Support sein, und über eine schweizerische Telefonnummer verfügen (keine 0900 Nummer). Die Störungsmeldung muss in deutscher und englischer Sprache möglich sein. (vgl. Pflichtenheft Kapitel Garantieleistungen).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK17 Technischer Support, Erreichbarbeit
Bereitschaft der telefonischen Erreichbarkeit eines kostenlosen technischen Supports während der normalen Arbeitszeit, Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr, an allen gesetzlichen Arbeitstagen des Kantons Bern.
Der technische Support ist direkt erreichbar. Auf Verlangen des Kunden auch mittels elektronischer Avisierung (WEB Formular, E-Mail u.A.). Keine 0900 Telefonnummer, kein indirekter Support.
Der angegebene Support kommuniziert in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Niveau C1).
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von E-Mail Adresse und Telefonnummer des technischen Supports. Der angegebene Support kann zu Testzwecken während der Angebotsevaluation durch den Auftraggeber kontaktiert werden.

EK18 Technischer Support, Major Incident und/oder Problems
Der Anbieter stellt sicher, dass für die Geräte im Falle von Major Incidents und/oder Problems so lange kostenlosen Support geleistet und Lösungen erarbeitet werden, bis entweder
a) die Interoperabilitätsprobleme gelöst sind oder
b) der eindeutige Nachweis erbracht wird, dass die Probleme nicht durch die gelieferten Geräte verursacht werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK19 Technischer Support / Critical Impacts
Der Anbieter stellt sicher, dass Critital Impacts aktiv und schriftlich mitgeteilt werden.
Eventuell existierende Hotfixes werden umgehend zur Verfügung gestellt.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK20 Aktuelle Standard-Preisliste
Bestätigung des Anbieters, dass zu den angebotenen Produkten eine öffentlich zugängliche Standardpreisliste für „Businessgeräte“ seines Produktportolios (PC’s, Notebooks, Workstations, Zubehör usw) gültig für Europa, EMEA, mindestens aber für die ganze Schweiz, in CHF oder EUR/USD, existiert, welche in ihrer jeweils aktuellsten Fassung über die gesamte Vertragslaufzeit als Basis ihre Gültigkeit behält.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung und Angabe des entsprechenden Links auf die Preisliste sowie Beilage der aktuellen Standardpreisliste (siehe Pflichtenheft Kapitel 6.2).

EK21 Fremdwährungen
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergütung für die Bestellungen während der Vertragsphase jeweils in der Währung erfolgt, in welcher die entsprechende Leistung durch den Auftraggeber beim Anbieter angefragt wird. Es dürfen keine Zuschläge für die Abhandlung jeglicher Art von Beschaffungen in Fremdwährung anfallen.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK22 Internetportal Treiber
Der Anbieter verpflichtet sich, die jeweils aktuellsten SCCM fähigenTreiber, Dokumentationen, Bedienungsanleitungen, Firmware, Treiber, BIOS und Tools etc. zur Verfügung zu stellen und über ein Internetportal zugänglich zu machen.
Dies gilt jeweils für die verbaute Hardware, sowie alle Treiber der letzten vier Jahre.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK23 Internetportal Anleitungen
Der Anbieter verfügt über ein Internetportal auf dem Bedienungsanleitungen und Installationsanweisungen für die Endbenutzer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumente bleiben während mindestens 4 Jahren nach Auslieferung der Geräte verfügbar. Die Dokumente sind mindestens in D / F / I / E abrufbar. Es ist den jeweiligen LE oder dem BBL erlaubt, ohne Einschränkungen lokale Kopien der genannten Dokumente zu erstellen und die Dokumente oder Auszüge daraus auf dem Intranet der Bundesverwaltung den Benutzern uneingeschränkt und ohne Kostenfolge zugänglich zu machen. Werden die Dokumente durch den Hersteller überarbeitet, ist das BBL und die LE des Bundes unaufgefordert über die Änderungen zu informieren.
Darüber hinaus erklärt sich der Anbieter bereit, sämtliche Produkte ohne Beschreibungen, Datenträger etc. zu liefern.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK24 Internetportal Technische Dokumentation
Der Anbieter stellt sicher, dass dem Auftraggeber sämtliche technische Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache über ein Internetportal kostenlos zugänglich sind, die für die Integration der Angebotenen Geräte in seine Systemumgebung notwendig sind (z.B. für die Entwicklung oder Anpassung von Management- oder Backuplösungen). Dabei darf der Auftraggeber diese Dokumente auch an externe Auftragnehmer weitergeben. Die Dokumente werden auf Anfrage innert 5 Arbeitstagen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK25 Roadmap
Der Anbieter zeigt jeweils zu Beginn eines Semesters (1.1., 1.7.) die Entwicklung der offerierten Produkte anhand einer Roadmap für die nächsten 15 Monate auf.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK26 Bereitstellen kostenloser Testgeräte
Auf Verlangen des Auftraggebers (vor und nach dem Zuschlag) werden kostenlose Testgeräte in der angebotenen Konfiguration und in der Anzahl wie in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt, während einer Zeitspanne von 60 Arbeitstagen zur Verfügung gestellt. Lieferfrist und Anzahl der Testgeräte gemäss Pflichtenheft. Gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Der Anbieter ist mit den Tests wie in den Anforderungskatalogen beschrieben einverstanden. Für Schäden an den Testgeräten wird keine Haftung übernommen (vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.6 und 6.4.3).
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK27 Vollgarantie
Der Anbieter sichert zu, dass die Vollgarantie (vgl. TS 083) vollumfänglich gewährleistet bleibt, wenn Reparaturarbeiten vorgenommen werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK28 Lieferort
Der Anbieter stellt die Auslieferung der Geräte an die vom Auftraggeber bei Bestellung angegebene Schweizer Adresse/-n sicher. Der Auftraggeber stellt kein Personal für das Abladen der Lieferung bereit. Der Anbieter ist für die dokumentierte Übergabe an den Auftraggeber verantwortlich.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK29 Stückzahlen
Der Anbieter akzeptiert, dass die Bestellungen auf Abruf in unterschiedlichster Stückzahl über den gesamten Beschaffungszeitraum erfolgen können. Dabei dürfen keine Kleinmengenzuschläge verrechnet werden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK30 Lieferfristen Geräte
Der Anbieter sichert zu, Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Lieferfristen, Lagerbeständen und Lieferengpässe einzuhalten (vgl. Pflichtenheft sowie Anhang 00 Rahmenvertrag Kapitel 7).
Nachweis: Schritliche Bestätigung.

EK31 Lagerung Ersatzmaterial
Der Anbieter ist für eine genügende Vorhaltekapazität von Ersatzteilen und Ersatzgeräten selbst verantwortlich. Der Anbieter plant daher eigenständig, welches Ersatzmaterial / -Geräte in welcher Menge an sein Lager genommen werden sollen, damit im Garantiefall genügend Ersatzmaterial / -Geräte zur Verfügung stehen.
Als Basis für die Lieferung von Ersatzmaterial ist der monatliche Reparaturreport massgebend.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.

EK32 Rücknahme von Altgeräten
Der Anbieter bestätigt, dass er Geräte, welche für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht mehr einsetzbar sind, nach Gebrauch ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zurücknimmt, diese weiterverwendet oder umweltverträglich und gemäss Stand der Technik entsprechend Art. 6. der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte VREG (SR 814.620) entsorgt oder entsorgen lässt (vgl.PH Arbeitpaket Recycling).
Vorgaben: vgl. DL Katalog "Neutralisierung und Wiping (Recycling)"
Nachweis: Vorlegen eines Nachweises eines den Anforderungen entsprechenden Entsorgungsprozesses (max. zwei A4-Seiten). Ist der Anbieter Mitglied in der SWICO-Konvention, gilt das EK als erfüllt. Als Nachweis ist diesfalls eine schriftliche Bestätigung der Mitgliedschaft durch SWICO dem Angebot beizulegen.
(VREG) 814.620, Art. 1 Zweck und Geltungsbereich, Abs. b. ,Link zur Verordung über die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte, vom 14. Januar 1998 (Stand am 23. August 2005)
(VREG) 814.620, 2. Abschnitt: Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung, Art. 4 Rücknahmepflicht, Hersteller und Importeure müssen Geräte der von ihnen hergestellten oder importierten Marken kostenlos zurücknehmen, vom 14. Januar 1998 (Stand am 23. August 2005)
(VREG) 814.620, Art. 6 Anforderungen an die Entsorgung, a. - c., vom 14. Januar 1998 (Stand am 23. August 2005)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe 20. Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20. Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 00).

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Führungsunterstützungsbasis FUB, EDA-IT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1002977 (17104) 620 Arbeitsplatz Bund