Ausschreibung 1236411: 2021/KEK/033_Sanitätsmaterial

Publiziert am: 28. Januar 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.
Die untenstehende Aufzählung bildet einen Teil, der zu liefernden Produkte im Bereich Sanitätsmaterial ab. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
-Erste – Hilfe - Apotheken (Bordapotheke)
-Augenduschen
-Beatmung
-Pflege
-Kühlende Produkte
-Pflastersortiment
-Verbandsmaterial
-Spray
-Tragebahre

Vom Lieferumfang abzugrenzen bzw. auszuschliessen sind Medikamente und Defibrillatoren.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33141110: Verbandsmaterial
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Januar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. März 2022 Frist für Fragen

None

10. März 2022 Abgabetermin 00:00

Die Eingabe des Angebots muss spätestens am 10.03.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

16. März 2022 Offertöffnung

Die Eingabe des Angebots muss spätestens am 10.03.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

1. September 2022 Geplanter Projektstart
31. August 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

1) Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
1.1) Fähigkeit eine Sicherheitsleistung vor Vertragsabschluss beizubringen
2) Organisatorische Eignung
2.1) Hinreichendes Qualitätsmanagement
3) Technische Eignung
3.1) Kompetenzen und Erfahrung in Projekten

Geforderte Nachweise:

1.1) Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann.
2.1) Einreichung gültiges ISO 9001 Zertifikat oder Detailangaben über firmeninternes QM-System
3.1) Bezeichnung von zwei (2) Referenzprojekt (bestehend) im genannten Zeitraum (ab 2018)
Die SBB akzeptiert keine anonymisierten Nachweise von Referenzprojekten resp. Referenzkunden; d.h. die Referenzkunden sind namentlich zu benennen und die verlangten Informationen im Anhang «Nachweise» sind vollständig auszufüllen.
Es sind nur Referenzprojekte zulässig, bei denen die anbietende Unternehmenseinheit als direkter Vertragspartner gegenüber dem Kunden fungiert und den Hauptanteil der Leistungen erbracht hat. Referenzkunden von Subunternehmen sind somit nicht zulässig.
Das Referenzprojekt muss bezüglich Inhalt und Leistungen vergleichbar sein.
Es ist zulässig, ein (1) Referenzprojekt von der SBB aufzuführen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Gütern (AGB-G)

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1236411 2021/KEK/033_Sanitätsmaterial