Ausschreibung 1208977: FOKUS-003-MT - Medizintechnische Geräte neue AEMP Bruderholz
Publiziert am: 22. Juli 2021
Kantonsspital Baselland
Das KSBL plant die Zusammenlegung der Sterilgutaufbereitung (AEMP/ZSVA) der Standorte Bruderholz und Liestal am Standort Bruderholz und schreibt die Medizintechnischen Geräte aus.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
22. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. August 2021 | Frist für Fragen | 12:00 Uhr |
27. August 2021 | Abgabetermin 12:00 | Aufgrund der Abhängigkeiten zur Bauplanung, sowie Festlegung und Koordination der notwendigen Schnittstellen zur Haustechnik wird die Verfahrensdauer der Ausschreibung von 40 Tagen auf 36 Tage verkürzt |
27. August 2021 | Offertöffnung | Aufgrund der Abhängigkeiten zur Bauplanung, sowie Festlegung und Koordination der notwendigen Schnittstellen zur Haustechnik wird die Verfahrensdauer der Ausschreibung von 40 Tagen auf 36 Tage verkürzt |
1. November 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das KSBL akzeptiert keine AGB de Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten AGB des Kantonsspitals Baselland
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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