Zuschlag 1195253: Anschaffung des Yokogawa CQ1 Confocal Imaging Cytometer
Publiziert am: 5. Mai 2021
Universität Bern
Gestützt auf den Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) hat die Universität Bern, Department for BioMedical Research, die Beschaffung eines CQ1-Systems, angeboten durch CENiBRA GmbH, freihändig zu vergeben.
Das Yokogawa CQ1 Confocal Imaging Cytometer ist ein einzigartiges System, das die 3D-Darstellung von zellulären Strukturen ermöglicht. Die hohe Laserintensität herkömmlicher Systeme führt zu erhöhter Toxizität und langfristigem Zelltod. Durch den Einsatz einer mikrolinsenverstärkten Doppel-Nipkow-Spinnscheibe kann pro Bildaufnahme weniger Energie aufgewendet werden, was die Beobachtung lebender Zellen über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht ein Objektivkarussell mit 6 Positionen die Auswahl verschiedener Objektive im selben Experiment. Das aus 5 Lasern bestehende Belichtungsmodul erlaubt in Kombination mit den 10 Emissionsfiltern in der Praxis die parallele Analyse von bis zu 20 Zellmarkern und damit die gleichzeitige Analyse einer Vielzahl von Zelltypen und -bedingungen. Die CellPathFinder-Software ist ideal für das Zusammenfügen der Bilder und ist mit maschineller Lerntechnologie ausgestattet, um die Analyse an die Bedürfnisse des Anwenders anzupassen.
Das Gerät wird am Department for BioMedical Research als zentrale technische Plattform betrieben und eröffnet einer grossen Zahl von Anwendern an der Universität Bern neue Möglichkeiten in der biomedizinischen Forschung.
Aus all diesen Gründen kommt einzig die CENiBRA GmbH in Bramsche, Deutschland als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält sie den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.04.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Murtenstrasse 35
3008 Bern
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