Zuschlag 1338695: Ausbau Publikumsanlagen Bahnhof Bern(APBB);Lüftungsanlage Hauptlos 5.2

Publiziert am: 1. Juni 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "ZK1 Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45331000: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • 45331210: Installation von Lüftungsanlagen
  • 45331200: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
10% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation - Baustellenlogistik
10% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation - Bauablauf
10% ZK3: Risikoanalyse
5% ZK4: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson - Projektleit
5% ZK4: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson - Chefmonteur

Berücksichtigte Anbieter

EQUANS Services AG, Zürich
CHF 3,941,906 exkl. MwSt., Inkl. Regie

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 07.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 235 Tage

Datum des Zuschlags:

30.05.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
thomas.pfaeffli@sbb.ch