Tender 1274081: 204114 - Demontage und Montage 220kV Freileitung (TR1700, TR1560/1561)
Publiziert am: July 7, 2022
Swissgrid AG
Demontage- und Montagearbeiten im Zusammenhang mit dem Austausch des Erdseils bei den 220kV Freileitungen Chamoson-Fionnay und Galmiz-Mühleberg
Auftraggeber: |
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Category: | Tender |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 5 days, 12 hours |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Groups: |
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Subgroups: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
July 7, 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
July 26, 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden nur angenommen, wenn sie schriftlich per Mail an robert.glissmann@swissgrid.ch geschickt werden (siehe Verfahrensanweisung) |
Aug. 18, 2022 | Abgabetermin midnight | Siehe Verfahrensanweisung |
Aug. 23, 2022 | Offertöffnung | Siehe Verfahrensanweisung |
Jan. 8, 2023 | Geplanter Projektstart | |
July 15, 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Angebotspreis |
10 | Auftragsanalyse |
10 | Risikoanalyse |
15 | Referenzen Chefmonteur |
10 | Referenzen stellvertretender Chefmonteur |
5 | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Siehe Verfahrensanweisung
Siehe Verfahrensanweisung
Additional Information
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: 058 580 34 94
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