Ausschreibung 1265385: B52.3.021.014
Publiziert am: 30. Mai 2022
Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Tiefbauamt
In Rapperswil-Jona wird die Rütistrasse auf einer Länge von 400 m umfangreich umgebaut (Holzwies- bis Kreuzackerstrasse). Die beiden Bushaltestellen werden in Kompositbauweise erneuert. Beim Knoten Kreuzackerstrasse wird eine neue Lichtsignalanlage erstellt. Im Abschnitt zwischen Kreuz-und Fluhgutstrasse erfolgt auf einer Länge von 355 m eine Belagssanierung. Im gesamten Abschnitt (755 m) werden Entwässerungs- und Werkleitungen erneuert.
Hauptmasse:
- Belagsabbrüche 9’250 m2
- Aushub 2’600 m3
- Felsabbruch 2’700 m3
- Kiesgemisch 0/45 liefern 3’350 m3
- Planie 9’250 m2
- Betonplatten 270 m2
- Randabschlüsse 900 m
- Beläge 3’320 t
- Entwässerungsleitungen 1’300 m
- Werkleitungen 1’250 m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. Mai 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen müssen über www.simap.chbezogen werden. |
10. Juni 2022 | Frist für Fragen | Die Antworten zu allen Fragen werden auf der Simap-Plattform im Frage-/ Antwortforum bis zum 16.06.2022 aufgeschaltet. |
8. Juli 2022 | Abgabetermin 00:00 | Stichwort auf Kuvert: "Rapperswil-Jona, Rütistrasse", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen |
13. Juli 2022 | Offertöffnung | Stichwort auf Kuvert: "Rapperswil-Jona, Rütistrasse", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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